Das eigene Baby ertränkt: Haftstrafe für junge Mutter aus München

München - Während der Urteilsverkündung hatte sie sich noch im Griff, auch wenn man als Zuschauer unschwer erkennen konnte, wie angespannt die Angeklagte der Begründung des Vorsitzenden Richters Christoph Limmer folgte.
Als dieser endet, fließen bei der Angeklagten doch die Tränen. Die 20-Jährige hatte wohl bis zuletzt gehofft, dass ihr weitere Haft erspart bleibt, das Gericht ihr Bewährung gewähren würde. So wie es ihre Strafverteidigerin Birgit Schwerdt in ihrem Plädoyer gefordert hatte. Es kommt am Mittwoch anders. Zwar wird die junge Frau nicht wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen verurteilt, so wie es Staatsanwalt Felix Prokop gefordert hatte, sondern "nur" wegen Totschlags.
Urteil am Landgericht München: "Die Frau muss sich mit der Tat auseinandersetzen"
Prokop hatte sieben Jahre Haft gefordert, aber auch die jetzt ausgesprochene Jugendstrafe von drei Jahren und acht Monaten kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Das geht nur, wenn die ausgesprochene Strafe zwei Jahre Haft nicht überschreitet.
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die 20-Jährige im Mai 2023 ihren neugeborenen Sohn in der Toilette ertränkt hat. Der Richter erklärt, dass das Kind einen mehrminütigen Todeskampf habe durchleiden müssen.
Das Kind hätte jetzt seinen ersten Geburtstag feiern können, sagt Richter Limmer und macht so noch einmal deutlich, welch tragische Konsequenzen die Tat der geständigen Angeklagten hatte. Auch deswegen lehnt das Gericht eine Bewährungsstrafe ab.
Motiv der jungen Frau: Angst, die katholische Idylle der Familie zu zerstören
Die junge Frau würde, so die Vermutung, in den Schoß ihrer Familie zurückkehren und dort schnell in ihren Alltag zurückfinden. Sie brauche jetzt aber Zeit für sich, um sich mit ihrer Tat auseinanderzusetzen, finden die Richter. Die Kammer erkennt bei der Frau ein ganzes Motivbündel. Sie habe unter anderem Angst gehabt, das Bild der konservativ-katholisch geprägten Familie zu beschädigen und deren Erwartungen mit einem unehelichen Kind zu enttäuschen.
Die 20-Jährige sei nach Jugendstrafrecht zu verurteilen gewesen, weil sie nach Ansicht des Gerichts in ihrer Entwicklung noch eher einer Jugendlichen als einer Erwachsenen entsprochen habe, erklärt Gerichtssprecher Laurent Lafleur.