"Das Boot"-Kameramann erhält 600.000 Euro Nachschlag

Der mit vielen Preisen ausgezeichnete Filmklassiker "Das Boot" brachte Millionen ein. Der Kameramann wurde damals aber nur mit knapp 100.000 Euro entlohnt. Dagegen zog er vor Gericht und bekam jetzt nach vielen Jahren recht.
von  dpa
Jost Vacano (r.) mit seinem Münchner Anwalt Nikolaus Reber.
Jost Vacano (r.) mit seinem Münchner Anwalt Nikolaus Reber. © Nina Job

München - Als der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht (OLG) am Donnerstagvormittag das Urteil verkündet hatte, nickte Jost Vacano lächelnd. "Ich habe mehr erreicht, als ich zu hoffen gewagt hatte", sagte der 83-Jährige zufrieden. Nach einem langen, aufwendigen und auch kostspieligen Kampf kann der Wahlmünchner nun mit einem Nachschlag von rund 600 000 Euro inklusive Zinsen rechnen. Auch künftig soll er an den Einnahmen beteiligt werden.

"Das Boot": Oscar-Nominierung für "Beste Kamera"

36 Jahre ist es her, dass das vielfach ausgezeichnete Kriegsdrama "Das Boot" (Regie: Wolfgang Petersen/Buch: Lothar-Günther Buchheim) mit Jürgen Prochnow, Martin Semmelrogge, Herbert Grönemeyer und Uwe Ochsenknecht zum ersten Mal im Kino gezeigt wurde. Die beklemmende Atmosphäre in dem U-Boot, die Angst der Besatzung, die eindringlichen Szenen – Jost Vacano hatte all das mit seiner einzigartigen Kameraführung maßgeblich mitgeschaffen. Der Film wurde zum Welterfolg: Jost Vacano bekam als erster Deutscher eine Oscar-Nominierung für die beste Kamera, er gewann den Deutschen Kamerapreis und die Goldene Kamera. Auch wirtschaftlich wurde der Film ein Knüller: An den Kinokassen spielte er über 100 Millionen Dollar ein. Im Fernsehen wurde er weit über 100 Male gesendet.

Deshalb hatte Vacano Anspruch auf bessere Bezahlung 

Jost Vacano hatte für seine Arbeit umgerechnet insgesamt 100 000 Euro als Vergütung bekommen. Damit galten alle Ansprüche als abgegolten – bis 2002 eine Änderung im Urheberrechtsgesetz wirksam wurde: der sogenannte Bestseller-Paragraf (§ 32a). Dieser sieht eine nachträgliche Beteiligung vor, wenn die Vergütung in einem auffälligen Missverhältnis zu den Erträgen steht. Jost Vacano zog mit seinem Anwalt Nikolaus Reber vor Gericht, forderte von der Produktionsfirma Bavaria Film, dem WDR und der Euro-Video Medien GmbH (Video, DVD) ab 2002 eine nachträgliche Beteiligung.

So teuer war der Rechtstreit

"Der Streit hat mich rund 80 000 Euro gekostet", sagte Jost Vacano zur AZ. "Ich bin sehr froh, dass es nun so ausgegangen ist. Das war zehn Jahre lang mein Lebensinhalt." Sein Anwalt Nikolaus Reber: "Jedes Jahr fließen acht Milliarden Euro Rundfunkgebühren an die Öffentlich-Rechtlichen – sie müssen Urheber an den Erlösen beteiligen!" Das Urteil gilt als Entscheidung mit Signalwirkung in der Branche. Mit einer Klagewelle als Folge ist aber nicht zu rechnen. Erstens gibt es nur wenige vergleichbar erfolgreiche Filme. Und Kameraleute, die gegen ihre Auftraggeber klagen, landen schnell auf einer schwarzen Liste, heißt es unter Kameraleuten. "Sie werden nicht mehr beschäftigt", sagt ein Insider. Davor muss Jost Vacano keine Angst haben: Er machte nach dem Boot in Hollywood weiter Karriere. Und jetzt ist er alt und braucht keine neuen Aufträge mehr.

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