Das Alkoholverbot am Hauptbahnhof wurde verschoben. Wegen eines Formfehlers
München - Wegen eines Formfehlers tritt das Alkoholverbot am Hauptbahnhof nun doch nicht diesen Abend in Kraft, sondern nach AZ-Informationen erst am 21. Januar in Kraft. Das bestätigte das KVR am Abend der Abendzeitung.
Die neue Alkoholverbotsverordnung war zwar fristgerecht im Amtsblatt der bayerischen Landeshauptstadt veröffentlicht worden. Allerdings habe unter dem Verordnungstext die Unterschrift von Oberbürgermeister Dieter Reiter gefehlt, teilte ein Stadtsprecher am Mittwochabend mit. "Die Unterschrift fehlte an der richtigen Stelle."
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Ursprünglich sollte das Verbot um 22 Uhr rund um den Hauptbahnhof gelten. Bis 6 Uhr sollte das Mitführen und der Verzehr von Alkohol im öffentlichen Raum rund um das Bahnhofsgebäude verboten werden. Der Münchner Stadtrat hatte das Verbot vor Wochen beschlossen, um die zunehmende Kriminalität rund um den Bahnhof einzudämmen.