Das Alkoholverbot am Hauptbahnhof tritt ab Mittwoch, 11. Januar in Kraft

München - Ab Mittwoch, 11. Januar, tritt das Alkoholverbot rund um den Hautpbahnhof in Kraft. Das teilte das Kreisverwaltungsreferat (KVR) am Montag mit. Am Tag davor wird die neue Alkoholverbotsverordnung im Amtsblatt der Landeshauptstadt veröffentlicht, das ist die Voraussetzung für ihre Gültigkeit.
Von 22 bis 6 Uhr ist das Mitführen und der Verzehr von Alkohol im öffentlichen Raum rund um das Bahnhofsgebäude ab Mittwoch verboten – inklusive der umschließenden Straßen und der Paul-Heyse-Unterführung. Verstöße sind eine Ordnungswidrigkeit und werden mit einer Geldbuße in "mittlerer zweistelliger Höhe" geahndet, so das KVR.
Polizei soll kontrollieren
Bei wiederholten Verstößen und Störungen sollen laut KVR von der Polizei Aufenthaltsverbote erlassen werden. Sie richten sich auch gegen Personen, "die durch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen Passanten, Anwohner oder Geschäftsleute belästigen und beeinträchtigen".
Heiko Hamann, Leiter des Bahnhofsmanagements München bei DB Station&Service, nennt Gründe für das Alkoholverbot: "Wir möchten, dass sich Bahnhofsbesucher und Reisende wohlfühlen. Dazu gehört auch, dass sie nicht von alkoholisierten Personen belästigt werden. Dies passt auch nicht zu einem Großstadtbahnhof, der für viele Besucher von München das Tor zur Stadt ist."
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Das nächtliche Alkoholverbot ist Teil eines Maßnahmenpakets des KVR zur Verbesserung der Situation am Hauptbahnhof. Um Verdrängungseffekte der Alkohol- und Drogenszene zu vermeiden, soll die Aufenthaltsqualität im nahen Alten Botanischen Garten unter anderem durch Ausdünnen des Unterholzes, einen Umbau der Sitzgelegenheiten und eine verbesserte Beleuchtung gesteigert werden.