Darf "Mehmet" zurück nach Deutschland?
Der Serienstraftäter aus München will seine Biografie auf der Frankfurter Buchmesse vorstellen – er fordert dafür freies Geleit. Reue verspürt er nicht.
Neuperlach/Istanbul - Sobald Muhlis Ari einen Fuß auf deutschen Boden setzt, ist er dran. „Mehmet“ würde 18 Monate ins Gefängnis wandern – wegen mehrerer Straftaten. Doch jetzt will der Münchner Serienstraftäter, der seit Jahren in der Türkei lebt, freies Geleit. Damit er auf der Frankfurter Buchmesse seine Autobiografie vorstellen kann.
Amnestie für Eigenwerbung? Kein Witz: Sein Anwalt hat bei der Münchner Staatsanwaltschaft die Aussetzung des Haftbefehls und bei der Stadt Frankfurt eine „Betretenserlaubnis“ beantragt.
In seinem Buch: „Sie nannten mich Mehmet. Geschichte eines Ghettokindes“ (Riva) beschreibt Ari sein Leben.
Fakt ist: Mit 14 Jahren hatte Muhlis Ari aus Neuperlach zahlreiche Raubüberfälle und Diebstähle verübt, Menschen genötigt, erpresst und verprügelt – 62 Fälle standen in seiner Akte. 1998 wurde er deshalb ohne seine Eltern ausgewiesen, durfte aber zurück. 2005 schlug „Mehmet“ seine Eltern, drohte ihnen mit dem Tod und erpresste sie. Er bekam 18 Monate – und floh in die Türkei.
Reue zeigt er auch heute mit 29 Jahren nicht. „Mehmet“ hat sich mit seinem einstmals größten Gegner, Günther Beckstein, getroffen. Der hatte als bayerischer Innenminister Muhlis Ari vor 15 Jahren abgeschoben. Jetzt haben sie sich in Istanbul unterhalten.
"Sie haben mein Leben zerstört, Herr Beckstein“, sagt Ari in der „Bild am Sonntag“, die das Treffen arrangiert hatte.
Beckstein verteidigt sich: „Ich habe ganz klar gesagt: Das Schicksal der Opfer ist mir wichtiger als das Schicksal von ,Mehmet’.“
Muhlis Ari: „Opfer? Welche Opfer denn? Meine Straftaten waren immer in der Gruppe."
Beckstein: „Aus seiner Sicht hat er ein paar dumme Jungenstreiche gemacht und dann kam ein verrückter Innenminister und hat aus Wahlkampfzwecken einen armen Jungen in die Türkei abgeschoben, sein Leben vernichtet und in die Folter gegeben. Das kann ich so nicht stehen lassen.“
Beckstein steht zu seiner Entscheidung: „Wenn Sie jetzt offenbar ein anständiges Leben führen und weg von der Kriminalität sind, ist das ein Stück mein Verdienst.“
Im Gespräch zeigt Beckstein sogar Milde: Aus seiner Sicht spreche nichts dagegen, „die Strafe zur Bewährung auszusetzen".
Das müssen aber immer noch das Amtsgericht München entscheiden. Eine Sprecherin des Riva-Verlags hält das für „eher utopisch“, Muhlis Aris Anwalt Benecken aber ist optimistisch: „Bei jedem anderen Ausländer würde es genehmigt werden“, sagt er. „Wir hoffen auf Gleichbehandlung.“
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