Darf dieses Elfenbein versteigert werden?

Ein Stoßzahn, beschlagene Pistolen und ein Dolch sollen von einem Auktionshaus verkauft werden. Die Stadt kassiert die Sachen ein – wegen des Handelsverbots. Der Fall geht vor Gericht.
MÜNCHEN Der Vorsitzende Richter Michael Eder konnte sich ein Lächeln nicht verkneifen, als er vor dem Elfenbein-Stoßzahn saß, der in einer goldenen Fassung montiert und mit einem Krönchen versehen war: „Wer stellt sich so was auf den Kamin? Beeindruckend. Ist das nun Kunst oder Kitsch?”
Das war aber nicht die Frage vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München von Marokko (1929 - 1999), der allein einen Wert von 9500 Euro haben soll. Das Ganze ist wegen des Elfenbein-Handelsverbots einkassiert worden.
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Auktions-Anwalt Walter Kaiser hält die Handlung der Stadt für übertrieben: „Die Einziehung geht zu weit.” Zumal erkennbar sei, dass die Kunstgegenstände aus dem 19. Jahrhundert stammen würden: „Vor 100 Jahren hat noch niemand daran gedacht, dass die Verarbeitung von Elfenbein mal verboten ist”, so Kaiser. Und da gab es noch kein Artenschutzabkommen.
Seit Juni 1947 ist es aber verboten, Elfenbein zu Schmuck, Dekorations- und Kunstgegenständen zu verarbeiten.
Beschlagnahmt wurde die Ware bereits vor drei Jahren während einer Auktion. Fachkräfte der Unteren Naturschutzbehörde spürten damals die Exponate bei der Auktion auf. Die Sachen stammen aus Spanien und waren dort im Privatbesitz einer Familie. Der Vorsitzende Richter Eder schlug vor, dass Hermann Historica den Nachweis liefern solle, dass die Kunstgegenstände nicht dem Artenschutz unterliegen. Des Weiteren soll ein Eigentumsnachweis der spanischen Familie vorgelegt werden.
Die Vertreter der Stadt hielten das für überflüssig, weil das Auktionshaus diese Dinge vor der Versteigerung hätte vorlegen müssen: „So hat sich der Gesetzgeber das nicht gedacht.” Jetzt wollen die Behörden hart bleiben: „Wir setzen damit ein Zeichen. Die Ware bleibt beschlagnahmt. Die Dinge kommen in ein Museum.”
Das Gericht wollte aber nicht so hart durchgreifen, wie es sich die Stadt gewünscht hätte. Es gibt Anwalt Kaiser einen Monat Zeit, um die nötigen Nachweise zu führen.