Dachlawine kracht auf Auto – Streit um Schaden
Mieter müssen im Winter unter Umständen selbst zur Schneeschaufel greifen und sogar das Hausdach von Schnee und Eis befreien. So entschied es das Amtsgericht am Montag.
München – Der Vermieter kann dem Mieter die Pflicht übertragen, für die Sicherheit auf Gehwegen und Zufahrten zu sorgen, zumindest wenn es sich bei dem Mietobjekt um ein Haus handelt. Das Amtsgericht München lehnte damit die Forderung einer Mieterin ab, die nach dem Abgang einer Dachlawine den Schaden an ihrem Auto ersetzt haben wollte. Der Eigentümer der Doppelhaushälfte habe die Verkehrssicherungspflicht wirksam auf die Mieterin übertragen, entschied das Gericht in dem am Montag veröffentlichten rechtskräftigen Urteil
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