Dachauer Killer: Zu krank für den Prozess?

Der Prozess allein ist schon spektakulär. Schließlich geht es um Mord an einem Staatsanwalt – mitten im Dachauer Gerichtssaal, vor den Augen der Justiz. Hinzu kommt: Selten wurde so über die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten gestritten wie in diesem Fall.
München – Mittwoch, 11. Januar 2012, Amtsgericht Dachau: Der Richter begründet gerade, warum er einen Spediteur wegen nicht bezahlter Sozialversicherungsbeiträge zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt hat. Plötzlich – es ist ziemlich genau 16.00 Uhr - zieht der Angeklagte eine Pistole und zielt auf die Richterbank. Drei Schüsse schlagen fehl. Danach feuert er drei weitere Male auf den Staatsanwalt. Der 31-Jährige – jung verheiratet – stirbt eine Stunde später im Krankenhaus, während der mutmaßliche Täter vernommen wird.
Am kommenden Montag (5. November) beginnt der Prozess gegen den 55-Jährigen. Es wird kein gewöhnlicher Mordprozess werden. Die Wachtmeister werden einen von schwerer Krankheit gezeichneten Mann im Rollstuhl in den Münchner Schwurgerichtssaal fahren. Dem an Diabetes leidenden Angeklagten wurden in der Untersuchungshaft beide Beine abgenommen. Die zweite Amputation vor eineinhalb Wochen führte zu einem heftigen Schlagabtausch zwischen Verteidiger und Justiz. Denn sie erfolgte nur einen Tag, nachdem der Mann für verhandlungsunfähig erklärt worden, und der für 23. Oktober geplante Prozessbeginn damit geplatzt war.
Anwalt Maximilian Kaiser warf dem Justizministerium in München vor, seinen Mandanten gesetzeswidrig zu der Operation überredet zu haben. Er witterte „kriminelle Machenschaften“ und stellte einen Strafantrag wegen gefährlicher Körperverletzung in den Raum. Auch der bundesweit renommierte Münchner Medizinrechtler Wolfgang Putz sprach von fragwürdigen Methoden bei der Zustimmung des Angeklagten zu der Amputation. „Der freie Wille war womöglich durch Morphine beeinträchtigt“, sagt Putz.
Tatsache ist, dass der 55-Jährige zu dem Zeitpunkt bereits an einer fortgeschrittenen Blutvergiftung litt und die Nahrungsaufnahme verweigerte. Seine Schmerzen wurden durch Morphium gelindert. Nach Angaben seines Anwalts hat der ledige Spediteur mehrfach versichert, lebensverlängernde Maßnahmen abzulehnen. Kaiser: „Er hat mit seinem Leben abgeschlossen.“ Es schien zumindest zeitweise, als wolle sich der mutmaßliche Mörder noch vor Prozessbeginn selbst richten.
Das Justizministerium war in die Schusslinie geraten. Es habe „keinerlei Druck vonseiten der Justiz“ bei der Zustimmung zu der Operation gegeben, hieß es zunächst nur knapp aus dem Haus von Ministerin Beate Merk (CSU). Wenig später ließ es dann den Leiter des Münchner Gefängnisses ausführlich schildern, wie er die entscheidenden Stunden vor der zweiten Beinamputation erlebte. Demnach hatte der Angeklagte an jenem 20. Oktober von sich aus den Wunsch geäußert, in eine Klinik verlegt zu werden, sagte Michael Stumpf.
Er verriet ein interessantes Detail: Tags zuvor hatte sein Insasse am Krankenbett Besuch von seiner betagten Mutter bekommen. Es habe ein langes Gespräch in Anwesenheit eines Geistlichen gegeben. Nahmen Mutter und Priester den 55-Jährigen dabei ins Gebet? Bekam der Mann plötzlich Angst vor dem Sterben und überlegte es sich nun doch anders? Er ließ sich jedenfalls in eine Klinik verlegen und auch das zweite Bein abnehmen. Nach vier Tagen lag er schon wieder auf der Krankenstation der Haftanstalt und erholte sich von der Operation. Stumpf hält seinen Patienten jedoch weiterhin für wenig kooperativ im Umgang mit Ärzten und Pflegern. „Mal isst er was, mal isst er nicht.“
Das Gericht aber kam bei einer neuen Anhörung am 23. Oktober zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte – entgegen der Einschätzung noch wenige Tage zuvor – nun doch verhandlungsfähig sei. Die Amputation des zweiten Beines – wie auch immer sie zustande gekommen sein mag - hatte also tatsächlich die Wende gebracht. Der 55-Jährige habe dem Gericht versichert, dass er am Prozess teilnehmen wolle, sagte eine Sprecherin.
Wenn sich der Gesundheitszustand des mutmaßlichen Mörders in den nächsten Tagen nicht mehr wesentlich verschlechtert, wird also am Montag einem schwer kranken Mann die Anklage verlesen. Sie lautet auf Mord und dreifachen versuchten Mord. Die Beweislage ist erdrückend. Es gibt mehrere Zeugen für die tödlichen Schüsse. Einer von ihnen ist jener Dachauer Richter, auf den es der Schütze ebenfalls abgesehen hatte. Die Familie des erschossenen Staatsanwalts will im Prozess als Nebenklägerin auftreten.