CSU-Stadtrat fordert Maulkorb-Pflicht für Kampfhunde

Erst ein Nachbar kann das wild gewordene Tier von seinem schwer verletzten Opfer abbringen. Jetzt fordert ein CSU-Stadtrat: „Bei Kampfhunden sollte es eine generelle Maulkorbpflicht geben“
MÜNCHEN - Der kleine Bub und ein paar Nachbarskinder spielten auf dem Flemischweg in der Blumenau. Es war früher Abend, 18.15 Uhr. Plötzlich lief ein Hund auf sie zu. Ein massiger Rottweiler – doppelt so schwer wie das dreijährige Kind, das er jetzt plötzlich attackierte.
Der Bub hatte keine Chance sich zu wehren. Das Tier verbiss sich in sein Bein. Ließ nicht mehr los.
Ein Nachbar bekam die dramatische Szene vor seiner Wohnung mit. Der 49-Jährige ist Sicherheitsmann. Sofort griff er sich einen Stock und ein Tier-Abwehrspray, das er daheim hatte – und rannte los. Nur dank seiner Ausstattung gelang es ihm, den beißwütigen Rottweiler von seinem Opfer zu trennen.
Ein Kindernotarzt versorgte den schwer verletzten Buben vor Ort. Dann kam das Kind ins Krankenhaus, wo es operiert werden musste. Der Vorfall, den die Polizei erst jetzt meldete, ereignete sich vor knapp drei Wochen.
Was ist im Anschluss passiert? Der Hund ist inzwischen ins Tierheim gebracht worden. Laut Kampfhunde-Verordnung fällt er als Rottweiler in die Klasse 2 (siehe Kasten). Dazu gehören Rassen, bei denen Kampfhund-Eigenschaften vermutet werden. Die Hundehalter müssen deshalb ein so genanntes Negativzeugnis beantragen. Das gibt’s aber bloß, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Hund „keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit“ hat.
Die 47 Jahre alte Frau, die auf das Tier hätte aufpassen sollen, hatte nach Angaben der Polizei aber gar keine Papiere für den Rottweiler. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Hund illegal nach Deutschland gebracht wurde. Auch weil er eine Kupierung hat, die hierzulande verboten ist – darunter versteht man einen gekürzten Schwanz oder künstlich verkleinerte Ohren.
Gegen die Frau, eine Tunesierin, läuft nun eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung. Sie gab bei der Polizei an, sie habe den Hund am besagten Tag an einem Geländer angebunden. Er habe sich losgerissen – und das Kind angefallen. Außerdem würde der Rottweiler gar nicht ihr gehören. Sondern ihrer Tochter, die gerade im Gefängnis sei.
Die Beiß-Attacke erinnert an den Fall der kleinen Pauline (2). Das Mädchen war im Juni von einem Labrador-Mischling in Harlaching angefallen worden. Die Zähne drangen tief in die Wange des Kindes ein. Die Kleine musste wegen Keimen in der Wunde mehrmals operiert werden.
Damals kam die Forderung nach eingezäunten Spielplätzen auf. Auf den meisten seien Hunde zwar ohnehin verboten, sagt CSU-Stadtrat Manuel Pretzl. „Aber niemand hält sich daran.“ Es sei schon viel gewonnen, wenn die bestehenden Verordnungen auch durchgesetzt würden.
Außerdem fordert Pretzl: „Bei Kampfhunden sollte es eine generelle Maulkorbpflicht geben.“