Rathaus-CSU fordert: Blaue Sheriffs mit Bodycams ausrüsten

Die CSU im Stadtrat setzt sich dafür ein, dass eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Bodycams für den Kommunalen Außendienst (KAD) in München geschaffen wird.
von  AZ
Bekommen Münchens Hilfs-Polizisten bald Kameras mit zum Einsatz? (Symbolbild)
Bekommen Münchens Hilfs-Polizisten bald Kameras mit zum Einsatz? (Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa

München - Die Münchner Polizei ist bereits damit ausgerüstet, die Rathaus-CSU wünscht sich die sogenannten Bodycams nun auch für den Kommunalen Außendienst (KAD).

CSU im Münchner Stadtrat: "Bodycams wirken deeskalierend"

Der Antrag geht auf Initiative von CSU-Stadtrat Jens Luther zurück. Er fordert, dass sich die Stadt beim bayerischen Innenministerium dafür einsetzt, dass auch der KAD Bodycams einsetzen darf.

Durch Polizeieinsätze sei längst schon bewiesen, "dass Bodycams in vielen Einsatzsituationen deeskalierend auf alle Beteiligten wirken", heißt es in der Begründung. Auch würden die Cams bei Verfolgung und
Aufklärung von Straftaten "einen wertvollen Beitrag" liefern.

So hätten Vorwürfe gegen die Einsatzkräfte in Bezug auf Racial Profiling mittels der Aufnahmen schnell entkräftet werden können – beispielhaft nennt die CSU einen Einsatz der Polizei in der Münchner Fußgängerzone.

Blaue Sheriffs: Seit Juli 2018 sind die Einsatzkräfte des Kommunalen Außendienstes (KAD) zur Unterstützung der Münchner Polizei unterwegs.
Blaue Sheriffs: Seit Juli 2018 sind die Einsatzkräfte des Kommunalen Außendienstes (KAD) zur Unterstützung der Münchner Polizei unterwegs. © imago images/Westermann

Bodycams: Polizeibeamte entscheiden über die Aktivierung

Die Kameras nehmen nicht automatisch alles auf. Sie können von den Polizeibeamten aber jederzeit aktiviert werden "wenn eine Einsatz- oder Kontrollsituation zu eskalieren droht", hatte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) im März 2019 erklärt, als bayernweit 1.400 Körperkameras für die Polizei freigegeben wurden.

Die Geräte sind an den Uniformen befestigt und zeichnen Einsätze in Bild und Ton auf. Der Beamte entscheidet über die Aktivierung mit Blick auf die jeweiligen Umstände – etwa bei einem unkooperativen oder aggressiven Verhalten.

Geregelt ist dies im bayerischen Polizeiaufgabengesetz: Demnach sind Aufnahmen zulässig, wenn dies "zum Schutz von Polizeibeamten oder eines Dritten vor Gefahren für ein bedeutendes Rechtsgut erforderlich ist".

Der Einsatz von Bodycams trage einen unersetzlichen Teil zur Sicherheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KAD sowie der Bürgerinnen und Bürger Münchens bei, argumentiert die Münchner CSU: "Sie sollten schnellstmöglich zum Einsatz kommen."

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