München: Schon über 8.500 Gastro-Kontrollen durch das KVR

Seit der Wiedereröffnung der Gastronomie kontrolliert das KVR die Betriebe auf Einhalt der Corona-Maßnahmen. Die CSU-Stadträte Reissl und Schmid wollen genaue Zahlen.
von  AZ
Über 8.500 Gastronomie-Kontrollen gab es bisher in München durch das KVR. (Symbolbild)
Über 8.500 Gastronomie-Kontrollen gab es bisher in München durch das KVR. (Symbolbild) © dpa/Axel Heimken

Seit der Wiedereröffnung der Gastronomie in Bayern kontrolliert das KVR die Betriebe auf Einhalt der Corona-Maßnahmen. Die CSU-Stadträte Alexander Reissl und Thomas Schmid wollen genaue Zahlen und stellten eine entsprechende Anfrage an Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD).

München - Seit mehreren Wochen kontrolliert das Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR) die Einhaltung der Corona-Maßnahmen in den gastronomischen Betrieben. Nun gab es diesbezüglich von den beiden CSU-Stadträten Alexander Reissl und Thomas Schmid eine Anfrage an Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) in der sie um die Nennung genauer Zahlen und Fakten bitten.

In ihrem Schreiben wollen die beiden CSU-Politiker erfahren, ob das KVR Gastronomiebetriebe auf den Einhalt der Corona-Vorschriften kontrolliert und ob bei Verstößen Bußgelder ohne vorherige Abmahnung erhoben werden. Zudem erkundigen sich Reissl und Schmid danach, wie viele Bußgelder seit der Wiedereröffnung der Gastronomie bereits verhängt wurden und um welche Summe es sich bei den jeweiligen Strafzahlungen handele.

Bußgeldhöhe bis zu 5.000 Euro

Auf AZ-Anfrage bestätigte das KVR bisher mehr als 8.500 Routinekontrollen, die der reguläre Außendienst der Bezirksinspektionen in der Münchner Gastronomie durchgeführt hat. Dabei seien wegen Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen mehr als 70 Bußgeldverfahren gegen Gastronomiebetreiber eingeleitet worden.

Die Summe der Bußgelder, die bisher verhängt wurden, belaufe sich derzeit auf 13.150 Euro. In einem Fall sei dabei ein Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro verhängt worden.

Bei den regelmäßigen Überprüfungen des KVR, bei der sich die Kontrolleure stets per Dienstausweis zu erkennen geben, liege der Fokus auf dem Einhalt der Corona-Maßnahmen durch den Betrieb und des Personals und weniger auf dem Verhalten der Gäste und Kunden, heißt es aus dem KVR. Festgestellte Mängel würden mit dem Gastronomiebetreiber sofort angesprochen und für Abhilfe gesorgt. Nötigenfalls werde dann vom KVR ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

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