Coronavirus im Gefängnis: Eingesperrt, aber gesund?

Macht ein Virus vor Gefängnismauern Halt? Natürlich nicht. Wie Bayerns Justizvollzugsanstalten mit dem Coronavirus umgehen.
von  Lukas Schauer
Die JVA Stadelheim ist das größte Gefängnis in Bayern.
Die JVA Stadelheim ist das größte Gefängnis in Bayern. © dpa

München - Mit rund 1.500 Insassen und 14 Hektar Fläche ist die JVA Stadelheim in München das größte Gefängnis in Bayern. Dazu kommen 650 Menschen, die hier arbeiten: Macht zusammen gut 2.100 Personen, die auf überschaubar engem Raum zusammen sind, während "draußen" ein Versammlungsverbot gilt.

Wie geht Stadelheim, wie gehen Bayerns Gefängnisse generell mit der Situation um? In Italien kamen unlängst bei Meutereien mehrere Personen ums Leben, weil Gefangene gegen Regeln zur Eindämmung des Coronavirus' aufbegehrten. So wurden dort unter anderem Besuche von Angehörigen untersagt und Freigänge eingeschränkt.

Coronavirus auch in Gefängnissen Thema

Wie sieht die Lage hierzulande aus? Die AZ hat beim Justizministerium nachgefragt. Die Vermeidung von Infektionskrankheiten ist stets ein wichtiges Thema im Justizvollzug. Dementsprechend beobachten wir die Ausbreitung sehr genau und veranlassen die gebotenen Präventivmaßnahmen", teilt eine Sprecherin mit.

Grundsätzlich handele man nach dem im Jahr 2005 vom damaligen Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz herausgegebenen Bayerischen Influenzapandemie-Rahmenplan. "Alle bayerischen Justizvollzugsanstalten wurden damals gebeten, die im Rahmenplan enthaltenen Empfehlungen zu berücksichtigen und entsprechende Maßnahmen zu veranlassen. Hierzu zählen beispielsweise die Anschaffung von Infektionsschutzmaterialien oder Umbaumaßnahmen, um eine getrennte Unterbringung von Erkrankten und Verdachtsfällen gewährleisten zu können", erklärt die Ministeriumssprecherin.

Kein Corona-Verdachtsfall in Bayerns Gefängnissen bislang

Man habe nun seit der Ausbreitung des Coronavirus' alle Gefängnisse "bei neuaufzunehmenden Gefangenen um eine sorgfältige Verdachtsabklärung gebeten".

Bislang scheint das aufzugehen: "Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es im bayerischen Justizvollzug bislang keinen Verdachtsfall bezüglich der Infektion eines Gefangenen oder Bediensteten mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2", so die Sprecherin.

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Coronavirus: Besuche auf Mindestrahmen reduzieren

Das mag auch daran liegen, dass die JVAs Maßnahmen treffen, um die Infektionsrisiken zu minimieren. Klar ist: Reinkommen in den geschlossenen Vollzug kann das Virus nur von außen. Also etwa durch Besuche von Anwälten oder Angehörigen. Die Anstalten wurden daher aufgefordert, die Besuche "auf den gesetzlichen Mindestrahmen" zu beschränken.

In Stadelheim etwa darf ein Untersuchungshäftling nur einmal alle zwei Wochen für maximal eine Stunde Besuch empfangen, nach drei Monaten Haft wird die Besuchszeit in der Regel auf zwei Mal 30 Minuten beschränkt. Erlaubt sind maximal drei Personen pro Besuch - inklusive Kinder. "Die Maßnahme dient dem Schutz der Gefangenen vor einer möglichen Ansteckung. Dies wird gegenüber den Gefangenen auch entsprechend kommuniziert", schreibt das Ministerium.

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