Coronahilfen erschlichen: Mann zu Bewährungsstrafe verurteilt

Der 24-Jährige hatte für zwei Firmen Corona-Soforthilfe beantragt, obwohl er die Firmen gar nicht mehr besaß.
von  Lukas Schauer
Der 24-Jährige hatte sich insgesamt 30.000 Euro Soforthilfe ergaunert.
Der 24-Jährige hatte sich insgesamt 30.000 Euro Soforthilfe ergaunert. © Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

München - Das Amtsgericht München  verurteilte den 24-jährigen Putzmann aus dem östlichen Landkreis München daher wegen Subventionsbetrugs in zwei Fällen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren sowie zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 15 Euro. Zudem muss der Mann 150 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

Der 24-Jährige hatte vor Gericht eingeräumt, sich 30.000 Euro Corona-Soforthilfen erschlichen zu haben, obwohl er gar keinen Anspruch auf das Geld hatte.

Corona-Soforthilfen für verkaufte Firmen beantragt

Diese Soforthilfen sollten dazu dienen, die wirtschaftliche Existenz der durch die Corona-Pandemie wirtschaftlich betroffenen Unternehmen und Freiberufler zu sichern, Liquiditätsengpässe auszugleichen und so Arbeitsplätze zu erhalten. Die einfache Beantragung mittels Online-Formular bot aber eben auch Betrügern ein Einfalltor.

So wie im Fall des 24-Jährigen. Er hatte angegeben, zwei Firmen mit insgesamt 62 Mitarbeitern zu haben. Angeblich fehlten ihm durch Corona im Fall der einen GmbH 105.000 Euro und im Fall der anderen 90.000 Euro. Tatsächlich hatte der Angeklagte die beiden genannten Gesellschaften allerdings zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits verkauft.

Stadt überweist 30.000 Euro auf Privatkonto

Die Stadt München gewährte dem 24-Jährigen Corona-Soforthilfen in Höhe von 30.000 Euro und überwies diesen Betrag auf das Privatkonto des Angeklagten, das er in den Anträgen als Geschäftskonto bezeichnet hatte.

Der Verteidiger des Mannes erklärte, der Verkauf der Firmen sei angesichts leerer Kassen erfolgt. Gleichzeitig habe sein Mandant für Frau und Kinder sorgen müssen und unter Depressionen gelitten. So habe er sich zu diesen Taten entschlossen.

"Kriminelle Energie und Dreistigkeit"

Das Geständnis des Mannes wertete die Richterin zu Gunsten des 24-Jährigen. "Zu Lasten des Angeklagten waren die jeweils sehr hohen Schadenssummen und die sehr hohe kriminelle Energie, sowie die Dreistigkeit zu berücksichtigen, mit der der Angeklagte vorging. Er hat die allgemeine Pandemielage und die schnelle, unbürokratische Hilfe der Regierung ausgenutzt."

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Anwalt des 24-Jährigen hat Berufung eingelegt.

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