Corona-Verstöße: Polizei löst mehrere Münchner Partys auf

Der 7-Tage Inzidenzwert hat längst die kritische Marke übersprungen, doch auch an diesem Wochenende ist in München wieder an mehreren Orten gefeiert worden.
von  AZ
Eine Diskokugel dreht sich  bei einer Party. (Symbolbild)
Eine Diskokugel dreht sich bei einer Party. (Symbolbild) © Christoph Soeder/dpa/dpa

München - Bereits Freitagnacht gegen 23.30 Uhr löste die Münchner Polizei eine  Party in einem Hotelzimmer in der Sonnenstraße auf, wie sie am Sonntag mitteilte. In zwei Zimmern überraschten die Beamten insgesamt 33 Personen ohne Mund-Nasen-Bedeckung. Bis auf die Personen, die die Zimmer gebucht hatten, mussten alle das Hotel sofort verlassen.

Zeitgleiche Feiern in Konrad- und Akademiestraße

Am frühen Samstagmorgen gegen 00.10 Uhr wurde die Polizei zu einer Party mit lauter Musik in eine Privatwohnung in der Schwabinger Konradstraße gerufen. Die Streife traf dort acht Personen zwischen 20 bis 31 Jahren an: fünf Münchner, zwei Starnberger und eine Person aus Baden-Württemberg. Auch sie trugen keine Masken und hielten die Mindestabstände nicht ein. Alle Gäste wurden aus der Wohnung geworfen.

Zur gleichen Zeit ging es in der Akademiestraße laut zu. Drei Streifen folgten einem entsprechenden Anruf und störten die Feier von neun jungen Leuten zwischen 24 und 27 Jahren, darunter zwei Münchner, vier Rheinländer, zwei Personen aus dem bayerischen Umland und eine aus Baden-Württemberg. Auch hier gab's Platzverweise. 

Tanzveranstaltungen bleiben im Freistaat weiterhin untersagt. (Symbolbild)
Tanzveranstaltungen bleiben im Freistaat weiterhin untersagt. (Symbolbild) © Sophia Kembowski/dpa

Alle Partygänger angezeigt

Am frühen Sonntagmorgen gegen 00.55 Uhr wurde nach Polizeiangaben im Keller eines Hotels in der Mozartstraße gefeiert: Über 50 Personen tanzten hier zu lauter Musik - ohne Maske, ohne Abstand, aber vielfach mit deutlich erhöhtem Alkoholpegel.  Die Polizei nahm die Identitäten von 53 Personen auf.

Alle Partygänger wurden wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz angezeigt und erhielten Platzverweise.

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