Corona-Verstöße: Münchner Polizei löst Spielplatztreffen auf
München – Trotz eindeutiger Corona-Regeln und Verboten gab es am Wochenende wieder mehrere Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz. Mal trafen sich zu viele Menschen in privaten Wohnungen, mal wurde in einer Vereinskneipe gefeiert. Die Einsätze im Einzelnen:
In einer Sportgaststätte auf einer Sportanlage an der Görzer Straße haben sich am Freitagabend acht Männer aus unterschiedlichen Haushalten getroffen. Sie aßen und tranken zusammen, als gäb's keine Corona-Einschränkungen. Gegen 23.45 Uhr kam die Polizei vorbei und beendete das Treffen. Die acht wurden wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz angezeigt.
Dem Gastgeber droht eine saftige Geldstrafe
Laut aktuellem Bußgeldkatalog liegt der Regelsatz bei 150 Euro pro Kopf. Dem Wirt, der verbotenerweise seine Gaststätte für Gäste öffnet, droht ein Bußgeld von 5.000 Euro. Nur der Betrieb von nicht öffentlich zugänglichen Betriebskantinen ist gestattet - vorausgesetzt, ein Hygienekonzept liegt vor und die Gäste können den Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten.
Knapp drei Stunden nach dem Einsatz auf dem Sportplatz ging am Samstag, gegen 2.30 Uhr bei der Polizei ein Anruf ein, dass in einer Wohnung in der Ludwigsstadt eine Party stattfinde. Gegen 2.30 Uhr klingelten Streifenbeamten dort an der Tür und trafen sieben Leute an, die zusammen feierten. Auch diese kassierten Anzeigen wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz.
Eine andere Gruppe traf sich am Samstagabend im Freien - auf einem Waldweg in Planegg. Aber auch dort blieb das - derzeit illegale - Treffen nicht unbemerkt. Gegen 22.40 Uhr rückte die Polizei an, beendete das gemeinsame Besäufnis und schrieb viele Anzeigen.
Spielplatztreffen: Neun Haushalte sind sieben zu viel
Das Gleiche blühte zehn Münchnern aus neun verschiedenen Hausständen, die sich am Samstag gegen 23 Uhr auf einem Spielplatz in Obergiesing trafen.
Laut aktuellem Corona-Bußgeldkatalog ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken derzeit nur mit Angehörigen des eigenen Hausstands und den Angehörigen eines weiteren Hausstands erlaubt (maximal zehn Personen). Das Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Personen untersagt. Verstöße gegen diese Regel kosten 150 Euro pro Kopf.
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