Corona: Stadt hebt Maskenpflicht wieder auf - Alkoholverbot bleibt

Ab Freitag gilt die Maskenpflicht in der Innenstadt nicht mehr. Einschränkungen bei Privatfeiern bleiben aber bestehen.
von  Lukas Schauer
Auch am Viktualienmarkt gilt Maskenpflicht ab Freitag nicht mehr.
Auch am Viktualienmarkt gilt Maskenpflicht ab Freitag nicht mehr. © Peter Kneffel/dpa

München - Keine Maskenpflicht mehr in der Innenstadt: Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse hat am Mittwoch unter Leitung von Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) entschieden, die Maskenpflicht für die Fußgängerzone und den Viktualienmarkt ab Freitag, 2. Oktober, wieder aufzuheben.

Grund: die Münchner Corona-Inzidenzzahl liegt seit mehreren Tagen stabil unter 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner (aktuell bei 36,97). Auch die maximal zulässige Gruppengröße wird deshalb ab kommenden Freitag wieder auf zehn Personen angehoben - sei es in der Gastronomie, in Privaträumen oder im Freien.

München: Alkoholverbot am Wochenende bleibt

Unverändert bleibt dagegen die Begrenzung der Teilnehmerzahl an privaten Feiern (etwa Geburtstagen oder Hochzeiten) auf indoor 25 und outdoor 50 Personen, "da private Feiern derzeit die Hauptinfektionsquelle in München darstellen", so die Stadt.

Auch das nächtliche Alkoholverbot am Wochenende an den bekannten Hotspots (etwa am Gärtnerplatz oder am Wedekindplatz) bleibt unverändert in Kraft. Es gilt am Wochenende von Freitagabend bis Sonntagmorgen.

 

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