Corona-Maßnahmen "willkürlich"? Eventmanagerin scheitert mit Eilantrag

Eine Eventmanagerin klagt per Eilantrag gegen die Allgemeinverfügung der Stadt München zur Bekämpfung der Corona-Pandemie – vergeblich.
Felix Müller
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Der Eingang zum Verwaltungsgericht München.
Der Eingang zum Verwaltungsgericht München. © Tobias Hase/dpa-Archivbild

München – Das Verwaltungsgericht hat am Donnerstagabend einen Eilantrag abgelehnt, der sich gegen die neue Allgemeinverfügung der Stadt gerichtet hatte.

Diese sieht neben der Maskenpflicht auf bestimmten öffentlichen Plätzen unter anderem auch vor, dass bei geschlossenen Veranstaltungen nur noch 25 (innen) oder 50 (außen) Personen zugelassen sind. Dagegen hatte eine Eventmanagerin sich mit dem Eilantrag gerichtet. Sie hatte fürs kommende Wochenende zwei große Hochzeiten in München mit je 100 Gästen innen und 100 außen geplant.

Gericht: Corona-Allgemeinverfügung "notwendig und verhältnismäßig"

"Die Antragstellerin argumentiert, dass die in der Allgemeinverfügung ausgesprochene Teilnehmerbeschränkung willkürlich sei, da eine entsprechende Personenbeschränkung für Räumlichkeiten in der Gastronomie nicht angeordnet worden sei", heißt es unter anderem in einer Mitteilung vom Gericht am späten Donnerstagabend. Die Antragstellerin habe außerdem Parallelen zur erlaubten Wirtshauswiesn gezogen und der Stadt vorgeworfen, mit zweierlei Maß zu messen. 

Das Gericht lehnte ihr Ansinnen ab. Die Begrenzungen der Stadt seien "notwendig und verhältnismäßig", die Einschränkungen der Handlungsfreiheit seien durch den "hochrangigen Schutz von Gesundheit und Leben der Allgemeinheit auch gerechtfertigt". 

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2 Kommentare
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  • Leserin am 24.09.2020 23:44 Uhr / Bewertung:

    Den Vergleich mit der Wirtshauswiesn kann ich nachvollziehen.

  • NoOaner am 25.09.2020 10:25 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Leserin

    Ja, aber wie sich gezeigt hat, war das halt ein Fehler. Warum sollte man den gleichen Fehler jetzt schon wieder machen?

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