Corona-Lockerung: KVR München bietet wieder Termine an
München – "Der beste Behördengang ist der, der gar nicht erst stattfinden muss", sagt Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle. Dennoch könne das KVR in Angelegenheiten, die ein persönliches Vorsprechen erfordern, nun ab dem 4. Mai wieder Termine anbieten – unter entsprechenden Auflagen. Zu diesen gehören eine Maskenpflicht, die Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Metern und das Vermeiden von Menschenansammlungen, indem Gebäude der Behörde erst kurz vor der verinbarten Uhrzeit betreten werden.
Außerdem betont Böhle, dass man die letzten Wochen genutzt habe, um zahlreiche Dienstleistungen nun online oder per Telefon, Mail oder auf dem Postweg anbieten zu können. Ein Überblick über die Änderungen beim KVR.
Bürgerbüros in München
Auf der Website des Bürgerbüros gibt es Informationen, welche Angelegenheiten ohne persönlichen Termin geregelt werden können und Links zu den erforderlichen Unterlagen.
Für Ausweis-Anträge sind nun wieder Terminvereinbarungen möglich, denn diese erfordern rechtlich ein persönliches Vorsprechen. Wer einen fertigen Ausweis abholen möchte, benötigt nun aber auch einen Termin.
Termine sind ebenfalls über die Website buchbar oder über das Servicetelefon unter 089 233-96000.
Führerscheinstelle München
Die meisten Dienstleistungen und Anträge der Führerscheinstelle sollen nach KVR-Angaben ebenfalls online abrufbar sein. Ausgefüllte Anträge müssen dann per Post an die Führerscheinstelle zurückgeschickt werden. Bald soll eine Einreichung auch online möglich sein.
Wer komplexe Sachverhalte erörtern muss, kann aber ebenfalls wieder persönliche Termine vereinbaren.
Zulassung von Kfz in München
Ab dem 4. Mai sind Zulassungen von Kraftfahrzeugen wieder mit Termin, unter bestimmten Voraussetzungen aber auch online (ohne elektronischen Ausweis), möglich.
"Bei einigen bestimmen Dienstleistungen, etwa für systemrelevante Berufsgruppen, ist eine telefonische Terminvereinbarung vorgesehen", heißt es außerdem.
Standesamt München
Termine für standesamtliche Hochzeiten sind wieder möglich und sollen schriftlich beantragt werden. Erstauskünfte dazu können telefonisch eingeholt werden. Die Hochzeitsgesellschaft muss sich auf folgende Personen beschränken:
- die Eheleute
- zwei Trauzeugen
- ein Dolmetscher (bei Bedarf)
- gemeinsame Kinder unter zwölf Jahren
Weitere Gäste oder Fotografen sind nicht erlaubt.
Für andere Dienstleistungen des Standesamts, zum Beispiel Kirchenaustritte, müssen telefonisch oder per Mail Termine vereinbart werden. Infos dazu auf der Seite des Standesamts.
Ausländerbehörde München
Wer Angelegenheiten am Standort in der Ruppertstraße zu erledigen hat, braucht einen Termin. Die Behörde meldet sich nach der Einzelfallprüfung für eine Terminvereinbarung.
Ein neues Online-Kontaktformular auf der Website der Behörde soll ab Mitte der ersten Maiwoche die Klärung von persönlichen Anliegen und den Upload von Dokumenten ohne persönliche Vorsprache ermöglichen.
Asylangelegenheiten können in geringerem Umfang und unter Einhaltung der Infektionsschutz-Auflangen am Standort in der Seidlstraße auch ohne Termin geklärt werden.
Für Einbürgerungen sind Termine erforderlich. Informationen dazu hier.
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