Corona-Krise: Weitere Gastro-Entlastungen in München

Gastro-Betriebe, die sich auf dem Gebiet der Markthallen München befinden, dürfen mit finanziellen Erleichterungen rechnen. Darauf hat sich der Stadtrat am Donnerstag geeinigt.
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Wegen Corona geschlossen: Der Biergarten auf dem Viktualienmarkt Anfang November.
Wegen Corona geschlossen: Der Biergarten auf dem Viktualienmarkt Anfang November. © imago images / Lindenthaler

München - Auch die Gastro-Betriebe mit Freiflächen, die sich auf dem Satzungsgebiet der Markthallen München (MHM) befinden, erhalten wegen der Corona-Krise finanzielle Erleichterungen. Darauf hat sich der Stadtrat in seiner Vollversammlung am Donnerstag geeinigt.

Die MHM sollen im Sinne der Gleichbehandlung nun prüfen, wie die Erleichterungen für die Gastronomie auf öffentlichem Verkehrsgrund auf das Satzungsgebiet der Markthallen angewendet werden können. Entlastungen für Freischankflächen auf öffentlichem Verkehrsgrund wurden vom Stadtrat bereits Mitte Juli beschlossen.

Hierzu sollen Gebühren für gastronomische Außenflächen möglichst analog zu den Entlastungen auf öffentlichem Straßengrund reduziert werden. Da die Gebührensatzung der MHM eine eigene Systematik hat und beispielsweise "Freischankflächen" nicht kennt, sollen die MHM ein eigenes Modell zur finanziellen Entlastung entwickeln.

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Kristina Frank: "Stadt darf nicht ungleich behandeln"

Konkret von der neuen Maßnahmen betroffen sind Gastro-Betriebe, die sich auf dem Viktualienmarkt, dem Elisabethmarkt, dem Markt am Wiener Platz, dem Pasinger Viktualienmarkt sowie auf dem Viehhof-, Schlachthof- und Großmarktareal befinden.

Kommunalreferentin Kristina Frank dazu: "Auch im Krisenmodus darf die Stadt nicht ungleich behandeln. Auf öffentlichem Verkehrsgrund gibt es bereits finanzielle Entlastungen für Gastronomiebetriebe mit Freischankflächen. Nun sollen diese auch für die Gewerbetreibenden auf dem Satzungsgebiet der Markthallen München greifen."

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3 Kommentare
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  • am 20.11.2020 17:20 Uhr / Bewertung:

    Falsch. WENN jemand etwas vermietet und der Mieter das Objekt nicht nutzen kann, hat das der Vermieter zu vertreten, auch höhere Gewalt. Und damit fällt keine Miete an. Basta!

  • am 20.11.2020 14:27 Uhr / Bewertung:

    Ich habe einen Traum, der nicht unrealistisch ist.
    Noch vor Monaten dauert es noch 2 Tage , dann 1 Tag jetzt sind wir bei 10 -30 Minuten bis das Ergebnis eines Corona Tests vorlag! Es wäre ideal. so bald wie möglich weitere Verkürzung der Zeit bis zu einem Ergebnis, idealerweise nur noch wenige Sekunden zu erreichen So wie das bei Alkoholtest und Drogentest schon lange funktioniert.
    Die Wirte könnten ihre Betriebe wieder öffnen, denn wenn alle Gäste kurz vor Betreten des Lokals getestet wurden, dann ist das Ansteckungsrisiko nicht gegeben. Alle Einschränkungen würden wegfallen. Der Betreiber des Lokals kann guten Gewissens auch wieder größere Gruppen zulassen
    Wir könnten alle wieder in unser geliebtes Stadion, um zusammen mit Freunden das Spiel zu sehen.
    Auch die Theater, Konzerte, u.v.m. könnten wir betreten, denn alle um uns sind ja gesund!
    Kurzum wir könnten alle wieder leben wie vor der Corona Krise. Ich hoffe noch vor Weihnachten 2020. Das also ist mein Traum
    MfG

  • am 20.11.2020 15:46 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von

    Fortsetzung:
    Logischerweise ergeben sich noch etliche Probleme.
    Das ist zum einen die Kostenfrage. Die derzeitigen Tests kosten 50 bis 70 Euro. Damit ist eine schnelle Durchtestung der Bevölkerung aus finanziellen Gründen kaum zu realisieren.
    Ergo müssten die Kosten auf z.B. 5 Euro gesengt werden.
    Es ergibt sich die Frage wer die Kosten übernimmt? Nun da kann man eigentlich nur an die EU, Bund und Freistaat und Krankenkassen appellieren die Kosten für die Tests zu übernehmen.
    Die bay. Staatsregierung müsste Richtlinien für die Tests vor Ort schaffen.
    Die medizintechnische Industrie könnte ein Gerät entwickeln mit dem kostengünstige Massentests möglich sind. Oder eben Schnelltest die Gäste mit sich führen und Vorort durchführen.
    Ich bin der Auffassung, das es die Pflicht der bay. Staatsregierung ist, alles zu unternehmen, um der Bevölkerung bald wieder ein normales Leben zu ermöglichen. Wir brauchen keine neuen Restriktionen, sondern die Schnelltests, Impfstoff und Medikamente.

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