Corona-Krise: Weitere Gastro-Entlastungen in München
München - Auch die Gastro-Betriebe mit Freiflächen, die sich auf dem Satzungsgebiet der Markthallen München (MHM) befinden, erhalten wegen der Corona-Krise finanzielle Erleichterungen. Darauf hat sich der Stadtrat in seiner Vollversammlung am Donnerstag geeinigt.
Die MHM sollen im Sinne der Gleichbehandlung nun prüfen, wie die Erleichterungen für die Gastronomie auf öffentlichem Verkehrsgrund auf das Satzungsgebiet der Markthallen angewendet werden können. Entlastungen für Freischankflächen auf öffentlichem Verkehrsgrund wurden vom Stadtrat bereits Mitte Juli beschlossen.
Hierzu sollen Gebühren für gastronomische Außenflächen möglichst analog zu den Entlastungen auf öffentlichem Straßengrund reduziert werden. Da die Gebührensatzung der MHM eine eigene Systematik hat und beispielsweise "Freischankflächen" nicht kennt, sollen die MHM ein eigenes Modell zur finanziellen Entlastung entwickeln.
Kristina Frank: "Stadt darf nicht ungleich behandeln"
Konkret von der neuen Maßnahmen betroffen sind Gastro-Betriebe, die sich auf dem Viktualienmarkt, dem Elisabethmarkt, dem Markt am Wiener Platz, dem Pasinger Viktualienmarkt sowie auf dem Viehhof-, Schlachthof- und Großmarktareal befinden.
Kommunalreferentin Kristina Frank dazu: "Auch im Krisenmodus darf die Stadt nicht ungleich behandeln. Auf öffentlichem Verkehrsgrund gibt es bereits finanzielle Entlastungen für Gastronomiebetriebe mit Freischankflächen. Nun sollen diese auch für die Gewerbetreibenden auf dem Satzungsgebiet der Markthallen München greifen."
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