Corona-Klage: Weiterer Münchner Wirt wird entschädigt

Das Landgericht München gibt der Corona-Klage von Wirt Karl-Heinz Zacher weitgehend statt.
von  John Schneider
Biergarten mit gestapelten Bänken der Gaststätte Emmeramsmühle.
Biergarten mit gestapelten Bänken der Gaststätte Emmeramsmühle. © Sven Hoppe/dpa/Archivbild

München - "Mir war schon etwas mulmig", berichtet Karl-Heinz Zacher, Wirt der St. Emmeramsmühle, von seinen Gefühlen vor Verkündung des Urteils seiner Entschädigungsklage. Dabei hatte die Richterin bereits bei der Verhandlung im Juli angedeutet, dass sie die Haftpflichtkasse in der Pflicht sieht, die Einnahmeausfälle durch Betriebsschließungen zu entschädigen.

Im Falle von Zacher sind das 427.000 Euro, da die St. Emmeramsmühle im Frühjahr wegen der Pandemie zwei Monate geschlossen werden musste. Die Versicherung hatte sich geweigert zu zahlen. Das Gericht befand nun, dass die Klausel, mit der sie ihren Leistungsumfang einschränken wollte, undurchsichtig und unwirksam sei.

Karl-Heinz Zacher, Wirt der Emmeramsmühle.
Karl-Heinz Zacher, Wirt der Emmeramsmühle. © Archiv/Schramek

Entscheidend: Betrieb wegen Infektionsschutzgesetz geschlossen

Zudem betonte die Kammer, dass es nicht darauf ankomme, ob das Virus in dem betroffenen Betrieb aufgetreten sei, so wie die Versicherung argumentierte. Entscheidend sei, dass der Betrieb wegen des Infektionsschutzgesetzes geschlossen worden sei.

Das Gericht sah zudem auch keinen Grund, die Ansprüche des Wirts wegen staatlicher Hilfen oder Kurzarbeitergeld zu mindern. Diese seien ja keine Schadenersatzzahlungen für die Betriebsschließung.

88 ähnliche Verfahren laufen beim Landgericht derzeit noch. Erst am Mittwoch hatten sich der Wirt des Paulaner am Nockherberg und die Allianz bei einer ähnlichen Klage außergerichtlich geeinigt. In einem anderen Fall entschied das Gericht bereits zugunsten des Augustinerkellers und sprach dem Wirt gut eine Million Euro zu.

Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Bayern begrüßt das Urteil vom Donnerstag. "Es bestätigt unsere Rechtsauffassung", sagt Landesgeschäftsführer Thomas Geppert. Allerdings komme es auch immer auf den einzelnen Vertrag an. "Das Urteil ist gerecht", findet Zacher. Rechtskräftig ist es aber noch nicht.

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