Corona-Impfung beim Hausarzt - doch Privatärzte werden ausgeschlossen

Keine Corona-Impfdosen für Privat- und Betriebsärzte - das wurde jetzt laut neuer Impfverordnung beschlossen. Zum Ärger von Ärzten, Patienten und Verband.
von  Agnes Kohtz
Risikopatienten, die bei Privatärzten in Behandlung sind, haben das Nachsehen: Dank der aktuellen Impfverordnung dürfen sie die Corona-Impfung nicht von ihrem vertrauten Hausarzt bekommen.
Risikopatienten, die bei Privatärzten in Behandlung sind, haben das Nachsehen: Dank der aktuellen Impfverordnung dürfen sie die Corona-Impfung nicht von ihrem vertrauten Hausarzt bekommen. © Uwe Zucchi/dpa

München - Schon ab dem 7. April sollen neben Impfzentren auch Hausärzte flächendeckend die Impfungen gegen Corona durchführen dürfen. Das hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am 27. März angekündigt. Eine neue Impfverordnung vom 1. April schließt jedoch Privat- und Betriebsärzte aus diesem Beschluss aus. 

Keine Corona-Impfungen bei Privatärzten

Der Aufschrei bei Privatärzten ist groß, schließlich haben die Praxen nach dem ersten Beschluss bereits ihre Patienten informiert, Impfdosen bestellt und Impfpläne für Risikopatienten erstellt. Im Gegensatz zu Kassenärzten müssen sie nun ihre langjährige Patienten wegschicken und an Impfzentren oder andere Ärzte verweisen. Dr. Johann Königer, der mit seiner Frau eine Privatpraxis für Allgemeinmedizin östlich von München führt, ist empört: "Es ist absolut nicht nachvollziehbar, warum Privatärzte in Bayern keine Corona-Impfungen durchführen dürfen, sondern nur Kassenärzte. Wir haben in Fürsorge für unsere chronisch kranken Patienten nach Ostern Corona-Impfungen organisiert. Es wurden uns 162 Impfdosen von Biontech in drei Tranchen á 54 Impfungen pro Woche zugesichert. Wir haben daraufhin einen Impfplan für unsere Patienten, die sich alle auf uns verlassen, erstellt und alles durchorganisiert".

Er erklärt weiter: "Am 1. April kam nun telefonisch die Absage von unserem Apotheker, dass er Weisung bekommen habe, die Impfungen nur an Kassenärzte auszuliefern, da er sonst zu einer Strafe herangezogen werde. Wo sind wir denn? Seit über 20 Jahren führen wir in unserer Praxis Impfungen aller Art durch - immer regelgerecht und entsprechend dem Impfplan und den Empfehlungen der Impfkommission. Nun dürfen wir plötzlich die überaus wichtige Corona-Impfung für unsere Patienten nicht durchführen. Das darf in der größten Pandemie dieses Jahrhunderts nicht sein."

Privatärztlicher Bundesverband über Impfverordnung

Ursprünglich wurden mit der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus vom 10. März 2021 neben Kassenärzten auch Privatärzte und Betriebsärzte vom  Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beauftragt, die Impfung künftig durchzuführen. Die Verteilung des Impfstoffes sollte und erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung. Die neue Impfverordnung trat kurz vor Beginn der Auslieferung des bestellten Impfstoffes in Kraft.

Den plötzlichen Ausschluss von Privatärzten und Betriebsärzten hat der Privatärztliche Bundesverband (PBV) mit Bestürzung zur Kenntnis genommen: "Es liegt die Vermutung nahe, dass mit dieser Entscheidung auf Kosten der Privatpatienten und -patientinnen Politik gemacht werden soll. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und 'Impfling' sollte allein über den Kreis der 'Leistungserbringer' entscheiden und nicht die Frage, wie Patientinnen und Patienten versichert sind. Ob ein Arzt der vertragsärztlichen Versorgung angeschlossen ist oder als Privatarzt seine Patienten betreut, darf nicht zu einem Ausschluss als Impfarzt und somit zum Ausschluss einer Patientengruppe in dieser bislang nie dagewesenen Gesundheitskrise führen. Denn nur wenn wir alle so schnell wie möglich impfen, kann die Krise gemeistert werden."

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