Corona-Hilfen der Stadt: Erste Zahlen auf dem Tisch

Stundungen der Gewerbesteuer sowie von Miet- und Pachtzinsen für städtische Immobilien, Kredit-Programme der KfW, Soforthilfe des Freistaats: Mit diesen Beträgen hat die Stadt bis dato Münchner Unternehmen in der Corona-Krise unterstützt.
von  AZ
Seit dem 18. Mai darf die Gastronomie in Bayern wieder die Außenbereiche und Biergärten unter Auflagen öffnen. Die Branche leidet sehr unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie.
Seit dem 18. Mai darf die Gastronomie in Bayern wieder die Außenbereiche und Biergärten unter Auflagen öffnen. Die Branche leidet sehr unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie. © Peter Kneffel/dpa

München - "Wie steht es um den städtischen Beistand in Sachen Corona-Hilfen für Münchner (Gastronomie-) Unternehmen?", wollten Mitglieder der CSU-Fraktion Mitte Juli in einer Anfrage im Stadtrat wissen. Jetzt hat Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft, die wichtigsten Kernzahlen zusammengefasst.

Die Stadtkasse habe demnach seit Beginn der Corona-Krise bis einschließlich 27. Juli 2020 in 1.755 Fällen mit einem Gesamtbetrag von 79.385.233 Euro Unterstützung bis zum 31. Dezember gewährt. 

Kredit-Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Nach Informationen der KfW gab es bis zum Ende des ersten Halbjahres 1.358 Zusagen für Münchner Unternehmen/Freiberufler und Selbständige im Rahmen der KfW-Corona-Programme in Höhe von 899.986.000 Euro(Stand: 30. Juni).

Corona-Soforthilfe-Programme des Freistaats Bayern für kleine und mittlere Unternehmen

Das Referat für Arbeit und Wirtschaft bearbeitete bis dato 74.979 Anträge von in München ansässigen Unternehmen, davon wurden 48.807 bewilligt, die Summe der Auszahlungen liegt bei 301.663.658 Euro (Stand: 31. Juli).

Während des Lockdowns habe die Stadtkasse zudem bis einschließlich 27. Juli in 452 Fällen mit einem Gesamtbetrag von 1.907.350 Euro Pacht- und Mietzinsen der städtischen Immobilien bis zum 31. Dezember gestundet, so Baumgärtner.  Diese Stundung könne gegebenenfalls auch verlängert werden, wenn das der Einzelfall erfordere.

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