Corona-Demos in München: So geht es jetzt weiter

Vor dem Verwaltungsgerichtshof bekommt die Stadt Recht. Spontane Demos gegen die Corona-Politik bleiben verboten. Die Polizei will ihr Aufgebot etwas reduzieren.
Hüseyin Ince
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Demonstrierende gegen die Coronamaßnahmen auf der Straße. (Symbolbild)
Demonstrierende gegen die Coronamaßnahmen auf der Straße. (Symbolbild) © -/dpa

München - Die Euphorie wehrte nur kurz: Am Montagabend, kurz nachdem das Verwaltungsgericht die Allgemeinverfügung der Stadt gegen "Corona-Spaziergänge" gekippt hatte, versammelten sich in der Innenstadt rund 100 Gegner der Corona-Maßnahmen zu "spontanen Freudensbekundungen", so die Polizei. Doch der Verwaltungsgerichtshof (VGH) kippte dieses Urteil wenig später wieder. Nun steht die Stadt vor einer ähnlichen Situation wie in den Wochen zuvor.

"Corona-Spaziergänge" in München: Gericht urteilte gegen Stadt und Landkreis

Das Verwaltungsgericht hatte am Montag über einen Antrag geurteilt, der sich gegen die Allgemeinverfügungen der Stadt München und des Landkreises Starnberg gewandt hatten. Die Richter am Verwaltungsgericht hatten die Verfügung, die unangemeldete Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen untersagt hatte, als unverhältnismäßig angesehen.

Die höhere Instanz, der Verwaltungsgerichtshof (VGH) gab jedoch der Stadt Recht. Er entschied in letzter Instanz, und damit abschließend, dass die städtische Allgemeinverfügung ihre Gültigkeit behält.

Eine weitere Entscheidung zu einem zweiten ähnlichen Verfahren gegen die Allgemeinverfügung steht laut Stadt zwar noch aus. Diese fällt aber erst Ende der Woche - die Rechtslage am Mittwoch wird dadurch also nicht beeinflusst.

Verstöße werden mit hohen Bußgeldern geahndet

Die Stadt begründet das Verbot mit "präventiver Gefahrenabwehr". Damit sind im Stadtgebiet bis auf weiteres alle Versammlungen verboten, die im Zusammenhang mit "Corona-Spaziergängen" stehen, falls deren Veranstalter der "Anzeige- sowie Mitteilungspflicht gemäß des Bayerischen Versammlungsgesetzes" nicht nachkommt. Verstöße werden mit bis zu 3.000 Euro geahndet - pro Person.

Man habe laut Stadt bisher schlechte Erfahrungen mit den unangemeldeten "Corona-Spaziergängen" gemacht. Die Verfügung diene daher dazu, "Demos mit zum Teil gewaltbereiten Teilnehmenden vorzubeugen, bei denen weder Mindestabstände eingehalten noch Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden".

Das Rathaus weist darauf hin, dass Demonstrationen, die bis zu 48 Stunden vorher beim Kreisverwaltungsreferat (KVR) angemeldet werden, selbstverständlich weiterhin stattfinden dürfen, wenn sich die Teilnehmer an Auflagen halten.

Münchner Polizei zeigt sich vorbereitet

Die Polizei bereitet sich offenbar akribisch auf das Versammlungsgeschehen am Mittwochabend vor. "Wir sind entschlossen, die Allgemeinverfügung der Stadt am Mittwochabend konsequent durchzusetzen", sagte Polizeisprecher Werner Kraus.

Die Beamten haben offenbar zwei Veranstaltungen besonders im Blick. Für Mittwochabend, von 18 bis 21 Uhr, ist eine Versammlung gegen Coronamaßnahmen auf der Theresienwiese angemeldet. Die Veranstalter wollen, dass sich die Teilnehmer von hier aus Richtung Stadt bewegen dürfen. Die Entscheidung des KVR, ob das erlaubt wird oder ob die Versammlung nur stattfinden darf, wenn die Gruppe auf der Theresienwiese bleibt, stand am Dienstagabend noch aus.

Wird es trotzdem verbotene Versammlungen geben? 

Eine weitere, unangemeldete Demonstration beobachtet die Polizei jedoch ganz genau. Es gibt offenbar Hinweise, dass sich eine Gruppe rund um den Landtag versammeln könnte. Und da ist die Polizei realistisch: "Wir gehen natürlich davon aus, dass wir trotz der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs auf verbotene Versammlungen treffen werden", so Kraus.

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Auch eine Demonstration gegen "Querdenken" ist geplant. Erneut soll sie am Odeonsplatz stattfinden, wie auch in den Wochen zuvor. Laut Kraus werde die Polizei heute Abend in etwas reduzierterem Maße zu sehen sein. Eine Zahl der Beamten könne er zwar nicht nennen. Aber: "Wir werden präsent sein und jeden Verstoß ahnden."

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9 Kommentare
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  • Sosoah am 19.01.2022 20:53 Uhr / Bewertung:

    Boandlkramer - niemand in Deutschland kann eine angemeldete Demo verbieten. So stehts im Grundgesetz. Aber die Spaziergänge sind ja nicht angemeldet. Einfach die Allgemeinverfügung der Stadt München lesen, da steht alles ganz genau. Und auch, warum die Polizei "so hart durchgreift" und die Personalien feststellt. Vorher kündigen sie auch noch ca 20 bis 30 Minuten lang an, was sie tun werden. Das Theater der "Spaziergänger" kann ich nicht nachvollziehen.

  • Sosoah am 19.01.2022 20:44 Uhr / Bewertung:

    Die Anti IAA Demonstrationen waren genehmigt, weil sie angemeldet waren. Somit haben sich die IAA Demonstranten genau ans Grundgesetz Art. 8 Abs. 2 und Bayerischen Versammlungsrecht Teil 3 Art. 13 gehalten. Das machen aber die lieben "Spaziergänger" nicht. Sie melden meistens nicht an. Würden sie die Anmeldung beim KVR durchführen, eine Versammlungsleitung bestimmen und all die Rechte und Pflichten einhalten, die in diesem Zusammenhang zu beachten sind, könnten sie auf der Theresienwiese demonstrieren. Aber das ist scheins nicht "schick" genug. Und die IAA Demonstranten, war da nicht was mit einer Präventivhaft? Mit welchem Maß messen denn die "spontanen" Spaziergänger?

  • SL am 19.01.2022 08:54 Uhr / Bewertung:

    Verstehe die Demos gegen die Corona-Maßnahmen und die Impfpflicht nicht. Gerade meldet das Impfvorbildland Israel mit mehr als 50.000 Neuinfektionen pro Tag die höchsten Werte. Man sieht, die vierten Boosterimpfungen greifen

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