Corona bleibt Regierungssache: Grünen-Forderung abgelehnt

Die bayerische Staatsregierung lehnt eine Verlagerung der Kompetenzen für den Kampf gegen die Corona-Krise in den Landtag kategorisch ab. Gegen die Forderung der Grünen würde gleich eine ganze Reihe von guten Gründen sprechen, allen voran, dass die Gesetzgebungskompetenz beim Infektionsschutz grundsätzlich beim Bund liege, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Dienstag nach einer Sitzung des Kabinetts in München. Zudem erkenne er "grundlegende Denkfehler" und ein "grundlegendes Missverständnis" in dem Antrag, da dieser davon ausgehe, dass nun "in Ruhe Gesetze erlassen werden können". Fakt sei aber, und das zeige sich weltweit, dass "wir noch immer mitten in der Pandemie sind".
Herrmann reagierte auf eine Forderung der Grünen-Fraktion, alle Corona-Einzelverordnungen in einem Gesetz, dem Bayerischen Corona-Maßnahmengesetz "BayCorMaG", zu verankern. Zudem solle das Parlament anders als bisher ein direktes Mitspracherecht erhalten. "Ich möchte, dass die wichtigen Infektionsschutzmaßnahmen von allen Menschen in Bayern verstanden und akzeptiert werden. Politisches Handeln muss deshalb an wissenschaftlichen Kriterien ausgerichtet, sorgfältig abgewogen und nachvollziehbar begründet werden", sagte Fraktionschefin Katharina Schulze am Dienstag in München.
Infektionsschutz sei Gefahrenabwehr und dies sei Aufgabe der Exekutive, also der Regierung, sagte Herrmann. Er sehe keine Notwendigkeit, hier eine zweite Ebene einzuziehen, die die Handlungsfähigkeit der Regierung einschränke. Es bleibe wichtig für den Infektionsschutz, schnell und flexibel auf Entwicklungen mit Verordnungen und Allgemeinverfügungen reagieren zu können.
Die Grünen sehen dies völlig anders. Aus ihrer Sicht müssen mittel- und langfristig notwendige Regelungen für den Umgang mit der Pandemie wie die Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Schutzmasken und Kontaktbeschränkungen im Parlament erlassen werden. Nur zu Beginn der Pandemie sei es statthaft gewesen, mit Rechtsverordnungen schnell zu reagieren, um Leben und Gesundheit der Bürger zu schützen. Inzwischen sei aber klar, dass die Pandemie noch länger Teil des Alltags bleiben werde. Der Verzicht auf eine Beteiligung des Landtags sei deshalb aus rechtsstaatlicher Sicht äußerst bedenklich, führe zu intransparenten Entscheidungsprozessen und zu unausgewogenen Ergebnissen, hieß es.
Mit einem vom Landtag beschlossenen und dort auch transparent diskutierten Gesetz könne der "Mythenbildung in der Gesellschaft" vorgebeugt werden, betonte Schulze. Genau wie ihr Fraktionskollege Toni Schuberl fürchtet sie, dass die Akzeptanz der Menschen für die Corona-Regeln ohne eine Parlamentsbeteiligung weiter sinkt. "Die Menschen verstehen die immer komplizierteren und sich teilweise widersprechenden Regeln nicht mehr", sagte er. Die kurzfristigen Hinterzimmer-Entscheidungen der Staatsregierung müssten durch verlässliche allgemeine Regeln in einem Gesetz abgelöst werden.
Der Gesetzentwurf der Grünen setze daher auf eine Vereinfachung von Regelungen, darin heißt es etwa, dass überall eine Abstandspflicht eingehalten werden müsse und wo das nicht möglich sei, gelte die Maskenpflicht. Strengere Auflagen in besonders betroffenen Regionen solle es dagegen erst bei mehr als 50 Neuansteckungen pro 100 000 Einwohner in einer Woche geben, nicht wie bisher schon bei 35.