Corona-Beschränkungen: Das gilt an Münchens Schulen und Kitas

Der Corona-Lockdown wurde verlängert, auch Schulen und Kitas bleiben erstmal zu. Alle Regeln für München.
von  AZ
Stühle stehen in einem leeren Klassenzimmer in einem Gymnasium auf den Tischen, da der Unterricht in der Corona-Zeit ausgefallen ist.
Stühle stehen in einem leeren Klassenzimmer in einem Gymnasium auf den Tischen, da der Unterricht in der Corona-Zeit ausgefallen ist. © Jonas Güttler/dpa

München - Nach den Weihnachtsferien hätte es am Montag eigentlich wieder mit dem Betrieb in Schulen und Kitas losgehen sollen. Doch Corona macht wieder einmal einen Strich durch alle Planungen.

Bund und Länder haben entschieden, die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen weiterhin geschlossen zu halten. Des Weiteren wird an den Schulen kein Präsenz-, sondern Distanzunterricht stattfinden. Generell bleiben die Regelungen, die bereits seit dem 16. Dezember 2020 in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen gelten, bis zum 31. Januar 2021 in Kraft. 

Notbetreuung an allen Kitas: Das gilt in München

An den Kitas und Schulen wird jedoch eine Notbetreuung angeboten. Die Stadt München appelliert an die Eltern, die Notbetreuung "nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine Kinderbetreuung im häuslichen Umfeld nicht möglich ist".

Notbetreuung ist möglich für:

  • Eltern,  die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen
  • Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist
  • Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung haben
  • Kinder mit Behinderung
  • Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind

Distanzunterricht an allen Schulen in München

An den Schulen findet bis Freitag, 29. Januar, ausschließlich Distanzunterricht statt. Dies gilt für alle Schulen und Jahrgangsstufen. Bayerns Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) hat bereits angekündigt, dass schriftliche Leistungsnachweise in dieser Zeit nicht abgehalten werden. Auch der Lehrplan und die Prüfungen werden angepasst beziehungsweise verschoben. Die im Präsenzunterricht bestehenden Rechte und Pflichten für Schüler sowie für Lehrkräfte gelten im Wesentlichen jedoch auch im Distanzunterricht.

Sofern es das Infektionsgeschehen bis dahin erlaubt, soll Anfang Februar zumindest in bestimmten Jahrgangsstufen zum Wechsel- oder Präsenzunterricht übergegangen werden. Zudem sollen die Einschränkungen beim Unterrichtsbetrieb im Januar ausgeglichen werden: Im Ministerrat wurde daher entschieden, anstelle der vom 15. bis 19. Februar geplanten Faschingsferien eine zusätzliche Unterrichtswoche stattfinden zu lassen.


Ausführliche Informationen zu den unterschiedlichen Maßnahmen und zur Notbetreuung finden Sie hier.

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