Corona-Ausgangsbeschränkungen in München: Was erlaubt die Polizei?

Wie ahndet die Polizei Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen und was gilt überhaupt als Verstoß? Widersprüchliche Angaben haben am Wochenende für Verwirrung gesorgt.
von  AZ/rah, AZ/ls
Was ist nun erlaubt und was nicht? Die Polizei bezog am Montag nochmal Stellung.
Was ist nun erlaubt und was nicht? Die Polizei bezog am Montag nochmal Stellung. © Nina Job

Wie ahndet die Polizei Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen und was gilt überhaupt als Verstoß? Widersprüchliche Angaben haben am Wochenende für Verwirrung gesorgt.

München - Wer darf raus, wie lange darf man raus und mit wem? Es sind diese und ähnliche Fragen, die im Zuge der Ausgangsbeschränkungen derzeit dauernd und wiederholt gestellt werden. Die Corona-Krise, sie kennt wohl keine einfachen Antworten. Selbst bei der Polizei, die der AZ gegenüber am Wochenende ein paar Richtlinien geschildert hat. Der Tenor: Rausgehen ja, auch sitzen, aber eben nur kurz. 

Am Sonntagnachmittag, nachdem sich Münchner auch in den sozialen Netzwerken und auch gegenüber unserer Zeitung beschwert hatten, von Beamten verscheucht worden zu sein, hatte die Polizei dann aber erklärt, dass "ein längeres Verbleiben ohne Bewegung" einen Verstoß gegen die Regeln darstelle. 

Was also am Freitag galt, war am Sonntagnachmittag nicht mehr erlaubt? Ab wann wird kurzes Sitzen zu langem Sitzen? 

Polizei: "Wir haben kein Problem mit Bänken"

Am Montag stellte Pressesprecher da Gloria Martins klar: "Wir haben kein Problem mit Bänken. Jeder darf sich für ein paar Minuten auf eine Bank setzen und sich die Sonne ins Gesicht scheinen lassen. Niemand wird von der Polizei angezeigt, nur weil er auf einer Bank sitzt." Die Betonung liege dabei auf "ein paar Minuten". Wer vorhabe, sich länger niederzulassen, verstoße gegen die Richtlinien. Er wiederholte damit im Grunde das, was er der AZ am Freitag gesagt hatte.

Man müsse aber die Auflagen beachten. Das heißt: Abstand halten (mindestens 1,5, besser zwei Meter). Ausnahme hiervon sind: Ehepaare, Partner und Menschen, mit denen man den Hausstand teilt (also etwa WG-Mitbewohner).

Corona-Vorgabe der Polizei: Kurze Rast ja, Picknick nein

Laut da Gloria Martins gab es am Sonntagmittag das Phänomen, "als wenn jemand einen Schalter umgelegt hätte, dass die Leute beispielsweise im Olympiapark, an der Isar oder im Hirschgarten die Badehandtücher ausgepackt haben oder die Picknickdecke und dann zu mehreren in der Sonne gelegen haben". Das ist nicht erlaubt, auch grillen und picknicken ist kein triftiger Grund, die Wohnung zu verlassen.

Aber: Ein abgelegenes Plätzchen für eine kurze Rast auf der Wiese zu suchen, ist erlaubt. Freilich immer unter Beachtung der Abstandsregel: "Wenn auf einer Wiese schon 20 Leute sitzen, soll man sich nicht als Einundzwanzigster dazulegen." Allein schon der Vorbildfunktion wegen.

Die Münchner Polizei toleriert, wenn man sich für ein paar Minuten niederlässt aber bittet die Leute bei längerem Aufenthalt heimzugehen. Wer dann nicht geht, riskiert eine Anzeige, so da Gloria Martins am Montag.

Polizei setzt auf "Einsicht und Vernunft"

Das Wetter soll auch in den kommenden Tagen und über die Osterfeiertage warm und sonnig bleiben. Dann könnte es noch mehr Menschen als am vergangenen Wochenende raus ins Freie ziehen. Die Polizei wird wieder alle Hände voll zu tun haben, Menschen von Liegewiesen in Parks zu verscheuchen. "Man kann nicht hinter jeden Spaziergänger einen Polizisten stellen", sagt Marcus da Gloria Martins. Wenn noch mehr Menschen in Scharen in Parks, Grünanlagen oder an die Isar pilgern, sei das mit polizeilicher Präsenz alleine nicht zu regeln. "Daheim bleiben", lautet das Credo in der Corona-Krise, auch wenn’s manchem zunehmend schwerfällt.

Zumindest auf größere Ausflüge sollte man verzichten. Da Gloria Martins: "Einsicht und Vernunft sind das Einzige, was jetzt hilft." Bleibt zu hoffen, dass nun alles etwas klarer ist – zwei Wochen werden die Ausgangsbeschränkungen ja noch gelten. Mindestens.

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