Corona-Abstand nicht eingehalten? Rentner schlägt mit Gartenabfällen zu

Ein 71-Jähriger ist angeklagt, weil er im Frühjahr einen 81-Jährigen mit einem Sack Gartenabfällen malträtiert haben soll. Die beiden Männer stritten sich um das korrekte Befüllen des Wertstoffcontainers mit Corona-Abstand.
Lukas Schauer |
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Die beiden Männer waren in Streit geraten, wie mit Corona-Abstand die Gartenabfälle richtig entsorgt werden.
Die beiden Männer waren in Streit geraten, wie mit Corona-Abstand die Gartenabfälle richtig entsorgt werden. © imago/Michael Westermann

München - Die gefühlte Nichteinhaltung des Corona-Sicherheitsabstandes von 1,5 Metern und der darauffolgende Streit zwischen zwei Rentnern hat für einen 71-Jährigen nun eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung zur Folge.

Das Amtsgericht München verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 70 Euro - damit gilt der 71-Jährige gerade noch so als nicht vorbestraft.

Rentner mit Gartenabfallsack im Gesicht getroffen

Was war passiert? Der Angeklagte war am 17. März auf einem Wertstoffhof in Allach mit einem 81-Jährigen in Streit geraten. Auslöser des Zwists: die Einhaltung der Corona-Abstandsregeln beim Leeren der Gartenabfälle der beiden Männer. Der 71-Jährige wähnte den zehn Jahre älteren Mann zu nah - und holte mit seinem noch zum Teil mit Gartenabfällen gefüllten Sack schwungvoll zur Seite aus und traf dadurch den 81-Jährigen im Gesicht. Dieser erlitt Schürfwunden und Schwellungen im Bereich des linken Auges und der linken Backe.

Im Prozess bestritt der 71-Jährige, die Tat absichtlich begangen zu haben:  "Ich kannte mich nicht aus. Ich habe gehalten. Der Kläger hat da schon gehupt. Der Kläger ist vorbeigefahren, hat entleert. Ich habe in gebührendem Abstand gewartet. Daraufhin ist der Kläger weg. Ich ging hin, entleerte. Während des Entleerens kam der Kläger, hat sich unten rechts positioniert, in nicht erlaubter Weise. Ich bin ein gefährdeter Mensch, gehöre zur Risikogruppe. Ich bat ihn weg zu gehen. Er stand unter mir. Der Abstand war nicht viel. Ich habe oben rein geleert. Er ging nicht weg. Ich habe nur die Mitarbeiter gerufen. Diese sollten was unternehmen. Er hat das ja abbekommen. Beim Entladen der Gartenabfälle fallen erst mal die schweren Sachen, wie ein bisschen Erde mit Steinen oder Äste, raus. Nein, ich habe ihn natürlich nicht gesehen. Er stand auf einmal rechts unter mir, während ich meinen Sack entladen habe. Keiner hat mir geholfen. Ich habe noch geschrien, er solle weggehen, da ich hoch gefährdet bin."

Gartenabfälle ohne Abstand abgeladen? Prozess in München

Der 81-Jährige schilderte den Vorfall etwas anders: "Vor mir war der Angeklagte. Der hat plötzlich gebremst, fuhr rückwärts. Die Parksensoren schlugen bei mir an. Ich habe gehupt. Der Angeklagte hat das Fenster runter gedreht. Man sah die Hand. Er hat geschimpft. Ich bin, um dem Ärger zu entgehen, herumgefahren. Ich habe zwei Säcke entladen. Als ich wieder weg ging, hat der Angeklagte mich gesehen, hat mir was zugerufen. Ich wollte keinen Ärger haben. Dann bin ich zum Auto, habe meine anderen Säcke geholt. Der Angeklagte war immer noch da, schüttelte den Sack, als ich wieder beim Container war. Es ist üblich, seitlich rein zu schmeißen. Ich wollte wieder weg gehen, dann hat mich der Angeklagte mit einem Sack attackiert. Der Mitarbeiter des Werstoffhofes sah das, ging dazwischen.Ich bin dann nach Hause, war geschockt. Ich hatte noch Steine auf dem Kopf und in der Unterwäsche."

Zu wenig Corona-Abstand: Rentner schlägt zu

Diese Version bestätigte auch der Mitarbeiter: "Ich ging zwischen die beiden, damit es nicht eskaliert. Ich weiß ja nicht, was als nächstes passiert, wenn einer dem anderen den Sack über den Kopf schüttet. Die haben ja auch weiter gestritten." Eine weitere Zeugin gab an, dass die Kontrahenten "gefühlt nebeneinander" gestanden seien, als der Angeklagte seinen Sack schwungvoll in Richtung des anderen, der nicht habe warten wollen, geführt hätte.

Der Richter glaubte den Zeugen und ging davon aus, "dass der Angeklagte sehr erbost darüber war, dass der Geschädigte seiner Auffassung nach die Abstandsregeln nicht einhielt. Deshalb hat er schließlich mit dem Sack ausgeholt und den Geschädigten entweder mit dem Sack oder mit darin befindlichen Gartenabfällen getroffen", so die Begründung des Urteils.  Das Urteil vom 24. 11.  ist noch nicht rechtskräftig, der 71-Jährige hat Berufung eingelegt.

 

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8 Kommentare
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  • Micobe am 19.12.2020 08:11 Uhr / Bewertung:

    Notwehr!

  • Hanswurst am 18.12.2020 21:07 Uhr / Bewertung:

    Die Jugend von heute, kein Respekt, kein Anstand. Die Gesellschaft verroht. Früher hätte es sowas nicht gegeben. Ach so, Merkel ist schuld. Ironie aus...

  • MUC1 am 18.12.2020 19:25 Uhr / Bewertung:

    Wenn der eine Oldie partout den Abstand nicht einhalten will, muss er sich nicht wundern wenn es dem anderen zu bunt wird. Wobei das natürlich kein Grund ist tätlich zu werden. Bei genügend Abstand hätte der Sack oder Inhalt aber gar nicht treffen können.... Die beiden Oldies sollten Sozialstunden machen. Abfall im Park aufpieksen. Frische Luft macht Birne frei....
    6300 € Strafe ist ja wohl total überzogen. (Obwohl er wohl eine gute Rente hat).
    Da gibt es ganz andere Vorkommnisse, aber so einen Rentner abzuurteilen ist sicher einfacher als sonstiges Gesockse.......

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