Cornelius Gurlitt hinterließ zwei Testamente

Was passiert mit der umstrittenen Kunstsammlung von Cornelius Gurlitt? Das Testament soll Aufschluss darüber bringen. Sein letzter Wille ging nun beim Amtsgericht ein.
von  az/dpa

Was passiert mit der umstrittenen Kunstsammlung von Cornelius Gurlitt? Das Testament des Sammlers soll Aufschluss darüber bringen. Sein letzter Wille ging nun beim Amtsgericht München ein.

 

München - Zwei Testamente des Kunstsammlers Cornelius Gurlitt sind beim Amtsgericht München eingegangen. Die notariell beglaubigten Dokumente sind auf den 9. Januar und den 21. Februar dieses Jahres datiert, wie Gerichtspräsident Gerhard Zierl am Dienstag mitteilte. Ein Notar aus Baden-Württemberg habe die Testamente übersandt. Das Amtsgericht München ist als Nachlassgericht zuständig, weil Gurlitt im Gerichtsbezirk von München seinen „letzten gewöhnlichen Aufenthalt“ hatte.

Die im Testament Bedachten sollen nun darüber informiert werden, dass sie als Erben der umstrittenen Kunstsammlung in Betracht kommen. Inländische Erben haben nach Gerichtsangaben sechs Wochen, Erben im Ausland sechs Monate Zeit, die Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht abzugeben. Nach Angaben des Kunstmuseums Bern hat Gurlitt das Haus als Alleinerben für seine millionenschwere Sammlung und seinen übrigen Besitz eingesetzt. Das Museum prüft, ob es das Erbe antreten will.

 

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