Clubs wettern gegen das Tanzverbot

Party-Verbot von Gründonnerstag bis Karsamstag, weil es der bayerische Gesetzgeber so will – und das Münchner KVR genau kontrolliert. Wer sich nicht dran hält, zahlt bis 10000 Euro Bußgeld
MÜNCHEN Ein langes vorösterliches Wochenende – eigentlich ein Grund zur Freude. Aber keiner zum Feiern: Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag sind „stille Tage“. Und Clubveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der „diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist“. Tanzverbot! Und – am Karfreitag – sogar Musikverbot. Schluss mit lustig.
So sieht es das Bayerische Feiertagsgesetz für die so genannten stillen Tage vor, zu denen auch Allerheiligen, Aschermittwoch, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag sowie Heiligabend gehören. Unterm Strich also neun Stück im Jahr. Das Kreisverwaltungsreferat wacht von Jahr zu Jahr strenger über die Einhaltung, berichten Wirte und Veranstalter. Wer sich nicht dran hält, dem droht ein Bußgeld von 2500 bis 10000 Euro.
72 Stunden Vergnügungsfasten. Darüber ärgert sich auch Christian Waggershauser, Geschäftsführer der Muffathalle: „Früher gab es den Karfreitag und gut war’s. Das haben wir zähneknirschend akzeptiert.“ Am Freitag vor Ostern habe es bei ihm nie Konzerte gegeben – das Gesetz verbietet ausdrücklich Musikveranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb. Dafür hätten aber Konzerte an den Tagen davor und danach stattfinden können – in Absprache mit dem KVR. Umso überraschter war Waggershauser, als das KVR heuer erstmals genau wissen wollte, was an Gründonnerstag und Karsamstag geplant ist, wie flott und poppig die Lieder sind.
KVR-Sprecherin Daniela Schlegel sagt: „Grundsätzlich können auch an stillen Tagen Konzerte stattfinden. Der Veranstalter muss aber Sorge tragen, dass der ernste Charakter des Tages gewahrt wird.“ Das treffe zu, wenn zum Beispiel Lieder aus dem ruhigeren Repertoire gespielt werden. „Wir werden uns aber nicht jeden einzelnen Liedtext anschauen.“ Warum das KVR die Zügel enger zieht? Nach großzügigen Ausnahmeregelungen zum Beispiel an Halloween, also Allerheiligen, gab’s eine Rüge von der Bayerischen Staatsregierung.
Viele Clubs, darunter das P1, Baby, Harry Klein oder das Cord, bleiben aus diesem Grund mindestens an Karfreitag zu. Auf leise Unterhaltung über Ostern setzt das Pimpernel: Donnerstag ist noch zu, wie auf der Website zu erfahren ist: „Wir lesen die Bibel und das Bayerische Gesetzbuch. Zuhause.“ Am Freitag öffnet die Bar nach 24 Uhr: „Partyfasten der Höhepunkt. Heute ohne Melodie." Fazit: Die Veranstalter fühlen sich gegängelt. Wie leise ist leise? Wie steht’s um Schmuse-und Pop-Rock?
„Ich rede den Künstlern nicht ins Programm“, sagt Waggershauser von der Muffathalle. „München macht sich mit sowas im deutschen und internationalen Vergleich doch lächerlich.“ Was ihn außerdem ärgert: „Fußballspiele und Kabarett sind erlaubt. Nur bei Musikveranstaltungen wird auf einmal auf Zensur gemacht.“
Das wollen viele in München nicht länger auf sich sitzen lassen. Die Facebook-Gruppe „Gegen das Tanzverbot an FEIERtagen“ etwa hat fast 18000 Mitglieder.
„Wir stören doch niemanden, der seine Religion ausüben will“, sagt Alexander Wolfrum, Eventveranstalter und Chef des „Verbands der Münchner Kulturveranstalter“ (VDMK). Die Initiative plant deswegen eine Verfassungsklage gegen das Bayerische Feiertagsgesetz. „Um eins klar zu stellen: Wir sind nicht gegen Feiertage, sondern stehen klar zum Schutz der Religionen und der Feiertage“, sagt Veranstalter Wolfrum. Gleichzeitig müsse ein Ausgleich zwischen der Religion, Kulturveranstaltungen und Freiheitsrechten hergestellt werden. Im Innenministerium sieht man die Klage gelassen – und verweist auf Urteile des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Außerdem gebe es Ausnahmeregelungen für Einzelfälle – „kommerzielle Gründe gelten allerdings nicht.“