Clubbesitzer wollen Tanzverbot an Halloween austricksen
MÜNCHEN -Münchens Discobetreiber lernen vom Rauchverbot: Mit Vereinssitzungen wollen sie gegen das Tanzverbot an Halloween vorgehen und zeigen Erfindergeist. Das Kreisverwaltungsreferat verzichtet auf Schwerpunktkontrollen.
Darf in der Nacht zu Allerheiligen gefeiert werden? Oder gilt bei Münchens Halloween-Partys ein Tanzverbot? Wenn es nach dem Freistaat geht, bleibt die Musik auf den groß angekündigten Halloween-Partys in München heuer aus. Wie berichtet, hat der Freistaat die Kommunen angewiesen, Halloween-Partys, die sonst bis tief in die Nacht gefeiert werden, ab 0 Uhr zu untersagen – und keine Ausnahmeregelung zu erteilen. Jetzt greifen die Clubbesitzer zu einem Trick, um der Staatsregierung eins auszuwischen.
Ähnlich wie beim Rauchverbot soll eine Vereins-Regelung das Feiern am stillen Feiertag ermöglichen. Clubs wie die Milchbar, das P1, die Nachtgalerie, das apartment 11 oder der Crown’s Club (die genaue Teilnehmerliste steht noch nicht fest) wollen ihre Räume am 31. Oktober an den privaten Verein „Gesellige Toleranz in Bayern e.V.“ vermieten. Wer für einen einmaligen Jahresbeitrag von acht Euro in den Verein eintritt, darf die ganze Nacht im Club feiern: „Schließlich handelt es sich bei der Vereinssitzung um eine nicht-öffentliche Veranstaltung“, erklärt Vereinsgründer Alexander Wolfrum.
Das KVR führt keine Schwerpunktkontrollen durch
Andere Clubbesitzer sind dagegen noch unschlüssig, wie sie sich in der Halloween-Nacht verhalten sollen. So wollen die meisten Betreiber von Clubs in der Kultfabrik erst kurz vorm Feiertag entscheiden, ob sie ihre Disco aufmachen: „Die Tendenz geht aber dazu sie zuzulassen“, sagt Ali Sahaian vom Living4. Im Lenbach soll die Party bis 24 Uhr vorgezogen werden. Und auch die Halloween-Party im „Heppel und Ettlich“ soll um 24 Uhr beendet sein.
Große Sorgen müssen sich Clubbesitzer, die länger als 24 Uhr feiern, indes nicht machen. Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) hat bereits angekündigt, dass es in der Halloween-Nacht nicht als Spielverderber auftreten und keine Schwerpunktkontrollen durchführen will.
Daniel Aschoff