Chinesischer Geheimdienst: Spion vor Gericht

Wegen Spionage für den chinesischen Geheimdienst muss sich seit Donnerstag ein in Deutschland eingebürgerter Chinese vor dem Oberlandesgericht München verantworten.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

München – Wegen Spionage für den chinesischen Geheimdienst muss sich seit Donnerstag ein in Deutschland eingebürgerter Chinese vor dem Oberlandesgericht München verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft dem 65 Jahre alten Mann vor, von April 2008 bis Oktober 2009 die uigurische Gemeinde in München ausgespäht zu haben. Der Angeklagte räumte Gespräche mit dem Kulturattaché des chinesischen Generalkonsulats auch über die vom Geheimdienst beobachtete Volksgruppe der Uiguren ein. Bei diesen Kontakten sei es aber nur um Kunst und nicht um Politik gegangen, sagte der Tanzlehrer zum Auftakt des Prozesses.

Die Minderheit der Uiguren strebt in der chinesischen Provinz Xinjiang nach Autonomie. Laut dem Oberlandesgericht ist ein Schwerpunkt der Arbeit des Nachrichtendienstes MSS der Volksrepublik China die weltweite Bekämpfung der Unabhängigkeitsbewegung. In München hat der Weltuigurenkongress (WUC) seinen Sitz, in der Stadt lebt mit etwa 700 Mitgliedern die größte Uigurengemeinschaft Westeuropas.

Der Angeklagte soll als Tippgeber und Kontaktanbahner gegen die Volksgemeinschaft eingesetzt worden sein. Ein Bekannter habe ihn auf einem Empfang dem Konsul der Kulturabteilung des Generalkonsulats vorgestellt. Es habe seither immer wieder Kontakte gegeben, wobei aber Politik kein Thema gewesen sei. „Ich war politisch nie engagiert“, betonte der Angeklagte. Gegen ihn wird voraussichtlich an vier Tagen verhandelt.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.