Chiemseer Bier: Gericht verbietet den Namen

Überraschendes Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts München: Das bekannte Chiemseer Bier darf künftig nicht mehr so heißen! Der Vorsitzende Richter entschied, dass der Name die Käufer in die Irre führe.
von  az
Spektakuläres Urteil: Das Chiemseer Bier braucht einen neuen Namen.
Spektakuläres Urteil: Das Chiemseer Bier braucht einen neuen Namen. © imago

Überraschendes Urteil des Oberlandesgerichts München: Das bekannte Chiemseer Bier darf künftig nicht mehr so heißen! Der Vorsitzende Richter entschied, dass der Name die Käufer in die Irre führe.

München - Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte das Chiemgauer Brauhaus vor Gericht gezerrt. Die Wettbewerbshüter stören sich daran, dass das Bier zwar Chiemseer heißt, aber nicht am See, sondern in Rosenheim gebraut wird.

Für Brauerei-Geschäftsführer Ferdinand Steinacher ist das kein Widerspruch. Er argumentierte vor Gericht, dass Rosenheim zum Chiemgau gehöre und der Chiemsee selbst bis in den Landkreis Rosenheim hineinrage. Zudem sei auf der Flasche auch ganz klar angegeben: "Chiemgauer Brauhaus Rosenheim".

 

Chiemseer Bier braucht einen neuen Namen

 

Der Richter teilte diese Auffassung allerdings nicht. Er sieht in dem Namen tatsächlich eine Täuschung bezüglich der Herkunft des Bieres. Er erklärte, dass Touristen, die am Chiemsee Urlaub machen und sich dann etwas Chiemseer Bier mit heimnehmen, davon ausgehen, dass das Bier auch tatsächlich in der Urlaubsregion gebraut werde und nicht 30 Kilometer davon entfernt.

Das Gericht geht davon aus, dass die prominente Darstellung des Wortes "Chiemseer" gezielt gewählt wurde, um eine Ortszugehörigkeit zu suggerieren, die nicht gegeben sei. Internetnutzer hingegen vermuteten am Rande des Prozesses, dass man vielmehr versucht habe, auf der Erfolgswelle des "Tegernseer" Biers mitzuschwimmen.

Wie dem auch sei: Mit dem heutigen Urteil des Oberlandesgerichts München muss die Brauerei sich einen neuen Namen für ihr Bier suchen. Allerdings steht noch nicht fest, ab wann ein neuer Name her muss und was mit bereits bedruckten Flaschen passiert. Außerdem erwägt die Chiemgauer Brauhaus GmbH, die zur Schörghuber Unternehmensgruppe gehört, in dieser eventuell sogar existenziellen Frage auch noch einen Gang vor den Bundesgerichtshof.

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