Cayenne-Fahrer soll Versicherung betrogen haben
München - Stellen Sie sich vor, Sie bekommen einen Anruf von der Polizei. Der Beamte erklärt ihnen, dass sie angeblich drei Tage zuvor einen Unfall hatten. Anna B. war angezeigt worden, Sie soll am 24. September 2013 einen Porsche Cayenne auf der Ungererstraße geschnitten haben. Dabei wurde der Lkw beschädigt, der Cayenne aber auf der rechten Seite regelrecht aufgeschnitten. Schaden am Wagen des Münchner Arztes über 10 000 Euro.
Anna B. (45) erinnert sich noch gut an den Anruf des Polizisten und ihren Riesenschreck. Sie ist damals vor ihrem inneren Auge die Route des Tages nochmal abgefahren. Die Kulturpädagogin hatte mit ihrem Lkw einen Spiel-Einsatz in Hadern (München) für ihren Verein „PA/Spielen in der Stadt“. Den vermeintlichen Unfallort hat sie an diesem Tag aber nie passiert. Und zu der genannten Zeit schon gar nicht: „Da war ich tanzen.“ Am anderen Ende der Stadt. Der Lkw stand brav vor der Haustür in Schwabing. Parkschein und MVG-Fahrkarte untermauern ihre Version.
Die Staatsanwaltschaft erhob daher Anklage gegen den Arzt Mateo K. (40, Name geändert). Wegen Betruges und falscher Verdächtigung.
So konnte die Unfallzeit nicht stimmen. Wenn Anna B. gefahren sein soll. Laut Anklage hatte sie ihren Lkw bereits zwei Stunden geparkt, als der Cayenne mit ihm kollidierte.
Der Arzt korrigierte später seine Angaben: „Das mit der Uhrzeit war ein Fehler.“ Er sei nach dem Unfall noch etwa zwei Stunden herumgekurvt, erklärt er vor Gericht. Weil es seiner Mutter (75), die mit im Auto saß, schlecht ging.
Nicht die einzige Ungereimtheit. Der Gutachter erklärte, dass die Darstellung des Unfallhergangs des Arztes und die Unfallspuren nicht in Einklang zu bringen sind. Und in einem Schreiben an die gegnerische Versicherung gibt dessen Verlobte (45) an, dass sie direkt hinter dem Cayenne fuhr und den Unfall beobachtet habe. Vor Gericht rudert sie zurück.
Sie sitzt wie die Mutter ihres Verlobten mit auf der Anklagebank. Wegen Beihilfe. Denn in dem Schreiben gab sie auch an, dass sie ihren Partner gar nicht kenne. Der Amtsrichterin reißt angesichts dieses lockeren Umgangs mit der Wahrheit der Geduldsfaden. „Was ist denn das für eine Einstellung?“, blafft sie die drei Angeklagten an.
Ein Urteil stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest.