Cannabis verschrieben: Bundesgerichtshof bestätigt Freiheitsstrafe für Arzt

Ein Münchner Arzt hat hunderte Male Cannabis-Rezepte ausgestellt ohne medizinischen Grund. Jetzt muss er dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.
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Ein Münchner Arzt hat hunderte Male Cannabis-Rezepte ausgestellt ohne medizinischen Grund. Jetzt muss er dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. (Symbolbild)
Ein Münchner Arzt hat hunderte Male Cannabis-Rezepte ausgestellt ohne medizinischen Grund. Jetzt muss er dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. (Symbolbild) © Daniel Karmann/dpa

München - Hunderte Male hat ein Arzt aus München ohne medizinischen Grund Cannabis verschrieben – nun ist seine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, soweit sie sich auf den Schuld- und Strafausspruch bezog, teilte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mit.

Handel mit Marihuana unter Deckmantel der ärztlichen Zulassung

Das Landgericht München I hatte den Mann im Februar 2022 unter anderem wegen des unerlaubten gewerbsmäßigen Verschreibens von Betäubungsmitteln in 539 Fällen und des Besitzes einer Pistole verurteilt.

Auf die Idee war er dem Urteil zufolge durch eine Gesetzesänderung im März 2017 gekommen. Sie erlaubt das Verschreiben von Cannabis, wenn eine Untersuchung ergibt, dass die Anwendung des Mittels aus ärztlicher Sicht geeignet und erforderlich ist. Nach Überzeugung des Gerichts stellte der Münchner die Rezepte aber ohne vorherige Untersuchung aus und verlangte dafür jeweils zwischen 60 und 150 Euro in bar.

Unter dem Deckmantel seiner ärztlichen Zulassung habe er beschlossen, Handel mit Marihuana zu betreiben.

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Der BGH stellte das Verfahren in Teilen ein, so dass am Ende nur noch 455 Fälle des unerlaubten Verschreibens übrig blieben, dazu der vorsätzliche Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe und der Besitz von Betäubungsmitteln. Der Ausspruch über die Gesamtstrafe habe aber Bestand, befand das Karlsruher Gericht.

Das im Urteil verhängte Berufsverbot hob der 1. Strafsenat auf. Der Mann habe freiwillig auf seine Approbation verzichtet, hieß es. Zudem wurde die Summe gesenkt, die der 69-Jährige durch die Taten verdient haben soll – statt 47.700 Euro werden nach BGH-Angaben nur 43.110 Euro als Taterträge eingezogen. Die Pistole ließ der Mann widerstandslos einziehen.

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2 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • glooskugl am 14.04.2023 09:00 Uhr / Bewertung:

    Das Urteil ist ein starkes Zeichen für seine Berufskollegen. Trotzdem bin ich entsetzt, dass ausgerechnet ein Arzt solche Sachen macht. Das Berufsbild hat jetzt eine sichtbare Delle.

  • Der wahre tscharlie am 13.04.2023 18:42 Uhr / Bewertung:

    Was mich an dem Fall noch interessiert, was ist eigentlich mit den ganzen Patientenakten/dateien passiert, die die Polizei damals mitnahm?
    Wurden die, die die Verschreibungen erhielten, auch alle angezeigt?
    Und wenn, wie haben die Ermittlungsbehörden raus gefunden, wer Anspruch auf die Verschreibung hatte und wer nicht?
    Denn ich kann mir nicht vorstellen, das man in Bayern diese Konsumenten straffrei davon kommen läßt.

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