Cannabis-Clubs: Was Interessierte jetzt wissen müssen

Dieser Montag hätte ein Startschuss werden können: Ab 1. Juli dürfen Cannabis-Anbauvereine eigentlich legal Blüten an ihre Mitglieder abgeben. Wenn da nicht noch der Antrag bei der zuständigen Behörde wäre.
von  Helena Ott
Wenzel Cerveny hat bereits vor zehn Jahren ein Volksbegehren zur Legalisierung von Cannabis angestrengt.
Wenzel Cerveny hat bereits vor zehn Jahren ein Volksbegehren zur Legalisierung von Cannabis angestrengt. © imago

München – Im Verein Chillout Club Aschheim von Wenzel Cerveny warten 130 Mitglieder auf ihre erste Portion legales Cannabis. Der Betrieb von Anbauvereinen ist seit diesem Montag legal. Doch der Vereinsgründer Cerveny zögert jetzt mit dem Antrag beim bayerischen Gesundheitsministerium (CSU). Das, obwohl er sich seit über zehn Jahren für legale Anbauvereine einsetzt.

Warum? Für den Verein und die Aufzucht der Pflanzen hat Cervey einen ehemaligen Rewe-Markt in Aschheim angemietet. Doch um den Betrieb dort zu verhindern, hat die Gemeinde in 100 Metern Entfernung einen Mini-Spielplatz errichtet. Das Bundesgesetz regelt, dass Cannabis-Clubs nicht im Umkreis von 200 Meter von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen betrieben werden dürfen.

Vor einem offiziellen Antrag bei der Vergabestelle will der Gastronom das Gespräch mit den Verantwortlichen dort suchen. Er will sich in der Causa Anbauverein versus Spielplatz direkt mit der Landesbehörde einigen. Wenn das nicht gelingt, müsste er die Anbaufläche künftig in Spezialcontainern unterbringen, die bei Bedarf auch umziehen können.

"Mein Cannabis-Club war früher da als der Spielplatz!"

Der ehemalige Gastronom argumentiert, dass seine Vereinsräume als Erstes da waren. "Aber was nützt es mir, wenn ich zwei Jahre mit der Landesregierung in den Rechtsstreit trete?" Er wolle die Ausgabe an seine Mitglieder jetzt möglichst schnell ermöglichen. "Etwa die Hälfte konsumiert aus gesundheitlichen Gründen, wegen Schmerzen, Krebserkrankung oder ADHS."

Aber auch der Freizeitkonsum hätte eine positive gesundheitliche Wirkung. Etwa zur Entspannung nach anstrengender körperlicher oder kognitiver Arbeit. "Das ist in jedem Fall gesünder, als wenn du als Bauarbeiter nach der Arbeit, zwei Weißbier trinkst", sagt Cerveny, der selbst weder Cannabis noch Alkohol zu sich nimmt. Der große Startschuss für den Anbauverein bleibt an diesem Montag aus. Das ist ärgerlich für Cerveny: Die Mitglieder zahlten bereits seit fünf Monaten 150 Euro Beitrag, ohne dafür ein Gramm Cannabis bekommen zu haben. Warum sie nicht einfach selbst anbauen?

Manche machten das bereits. Langfristig würden sie ihr Cannabis jedoch lieber über den Verein beziehen. Denn neben der Aufzucht betreibt der Verein auch ein kleines Labor. Dort würden die getrockneten Blüten auf Schwermetalle untersucht und der genaue Gehalt von THC und CBD geprüft. Das sind die beiden Wirkstoffe, die ein Hochgefühl auslösen können und entspannen sollen. "Und manche haben auch einfach keinen grünen Daumen."

"Wir empfehlen Cannabis pur, nicht mit Tabak" 

Für jeden Cannabis-Anbauverein lässt das Bundesgesetz 500 Mitglieder zu. Diese dürfen legal bis zu 50 Gramm Cannabis pro Monat erhalten. Der Chillout Club nimmt Mitglieder erst ab 25 Jahren auf, obwohl es das Gesetz ab 21 erlaubt. Zu den 130 zahlenden Mitgliedschaften hat der Verein 900 ausstehende Anfragen.

Seine Mitglieder will Cerveny auch aufklären und beraten. "Wir empfehlen Cannabis nur pur zu rauchen." Tabak und Nikotin seien das eigentlich gesundheitsschädliche an einem Joint. Zum einen für die Lunge. Aber auch das Risiko vom Kiffen Angstzustände zu bekommen sei in Verbindung mit Nikotin höher. Alternativ zu einem Joint könne man eine Pfeife oder einen sogenannten Vaporizer nutzen, der die Inhaltsstoffe zum Inhalieren verdampft.

"Nach dem Konsum empfehle ich sechs Stunden nicht am Verkehr teilzunehmen und gefährliche Tätigkeiten zu meiden." Wissenschaftliche Studien zeigten, dass die Wirkung bereits nach vier Stunden abgeflaut sei. Auch für Verkehrskontrollen brauche es dringend neuere Verfahren, sagt Cerveny, weil Cannabis im Blut deutlich länger nachweisbar ist, als dessen Wirkung anhält.

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