Cabrio-Fenster: Versicherung zahlt nicht für Verschleiß

Ein Cabrio-Besitzer will von der Versicherung Geld für ein gebrochenes Fenster. Warum der Autofahrer vor Gericht abgeblitzt ist.
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Das ist ein Mercedes 280 SL Cabrio – in dem Fall ein Oldtimer von 1971.
Foto: Wikipedia/Stahlkocher Das ist ein Mercedes 280 SL Cabrio – in dem Fall ein Oldtimer von 1971.

München - Kunststoff ist weniger stabil als Glas. Nach 14 Jahren Dienst als Heckscheibe eines Cabrio, kann Kunststoff daher auch mal brechen. Reine Verschleißsache. Und damit kein Grund, sich die Reparaturkosten bei der Versicherung zurückzuholen. Diese bittere Erfahrung hat der Münchner Besitzer eines Mercedes SL 280 Cabrio gemacht.

Der Kläger hatte bei der Versicherung einen Glasbruchschaden geltend gemacht. Bei einem Schließvorgang des Verdecks hörte er ein Geräusch und stellte später fest, dass die Heckscheibe gebrochen war. Er ließ das Verdeck für 1856,40 Euro reparieren. Die Versicherung weigerte sich zu zahlen. Ihrer Ansicht nach handelte es sich um einen reinen Verschleißschaden. Eine Zahlung könne nur erfolgen, wenn es sich um einen Bruchschaden handelt, der durch eine Beschädigung oder Zerstörung bei einem Unfall oder einer Einwirkung von außen entstanden ist. Ursache des Schadens sei aber kein Unfall, sondern eine Materialversprödung des Kunststoffes.

Das fand auch die Richterin am Amtsgericht. Sie wies die Klage ab. Aus vergleichbaren Fällen sei bekannt, so die Richterin, dass von einer durchschnittlichen Lebenserwartung derartiger Scheiben von zehn Jahren, einer maximalen Lebenserwartung von 15 Jahren auszugehen ist. Für einen Verschleißschaden spricht nach Ansicht des Gerichts auch das, was auf den vorgelegten Fotos festgestellt wurde: Bei geschlossenem Verdeck konnte man erkennen, dass der schon milchig wirkende Kunststoff an den Randbereichen sowohl rechts als auch links mehrfach eingerissen war.

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