Bußgeld wegen Flashmob: Amtsgericht stellt Verfahren ein

München - Ein wenig Genugtuung über seinen Erfolg bei Gericht ist bei dem rührigen Kulturorganisator und Urbanauten Benjamin David (44) doch herauszuhören. "Aber ich breche jetzt auch nicht in Triumphgeheul aus", erklärt er im AZ-Gespräch.

Er bekam einen Bußgeldbescheid über 200 Euro
Grund für seine Zufriedenheit ist die Entscheidung des Amtsgerichts, ein Verfahren gegen ihn einzustellen. David war ein Bußgeldbescheid über 200 Euro ins Haus geflattert. Wegen Verstoßes gegen das Bayerische Versammlungsgesetz. Dem Bescheid liegt ein Vorfall vom November 2018 - 100 Jahre nach der Ausrufung des Freistaates Bayern - zugrunde. David hatte in München einen Flashmob für die Ausrufung der "Republik Europa" organisiert. So wie es sie auch in anderen europäischen Städten gegeben hatte, erklärt David.
Der Richterin dauerte das Verfahren zu lange
Etwa 30 bis 40 Teilnehmer hatten sich in den Fünf Höfen getroffen und waren mit Flyern und einem großen Transparent zum Max-Joseph-Platz gezogen. Dort soll die Teilnehmerzahl auf 55 angewachsen sein. Der Amtsrichterin ist die Verfahrensdauer von über anderthalb Jahren viel zu lang. Auch die Verhältnismäßigkeit scheint ihr nicht gegeben. Und dabei bezieht sie sich ausdrücklich auf die Demonstrationen von Gegnern der Coronamaßnahmen auf dem Marienplatz, die gegen alle Schutzregeln eine Polonaise starteten.
Kaum kriminelle Energie im Spiel
Die Richterin findet, dass im Vergleich bei Benjamin David kaum kriminelle Energie im Spiel war, seine Schuld sei sehr gering. David hatte sogar von sich aus versucht, die Polizei über den Flashmob zu informieren. Das sei aber nicht gelungen. Vor Ort geriet David dann mit einem Polizisten aneinander, der den mutmaßlichen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz anzeigte. Ab diesem Moment lief alles automatisch weiter. David macht dem KVR deshalb wegen des Bußgeldbescheides keinerlei Vorwurf.