Bußgeld: Musiklehrer trommelt am Marienplatz
München – Es gibt Menschen, die haben den Rhythmus im Blut, die spüren den Beat, haben den Groove. Andere trommeln sich frei und gehen mit dem Takt eher spielerisch, man mag gar sagen, taktlos um. Kurz gesagt: Sie trommeln eher talentbefreit vor sich hin. Zu welcher Kategorie die 20 Schüler eines Münchner Musiklehrers gehörten, ist nicht überliefert. Doch ob taktvoll oder nicht: Die Trommelei brachte den Lehrer vor Gericht.
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Zusammen mit seinen Schützlingen hatte der Münchner auf dem Marienplatz getrommelt. Schon zu etwas späterer Stunde, gegen 21.20 Uhr. Zu Ungunsten der Truppe war auch keine Faschingszeit, in der so mancher Ordnungshüter gegenüber rhythmischen Klängen vielleicht etwas toleranter ist. Nein, es war der 9. Mai 2015, vielleicht nicht gerade eine spaßfreie, aber doch zumindest nicht sehr spaßintensive Zeit. Um Musizieren zu dürfen, hätte es also einer Genehmigung bedurft, genauer einer „straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis“. Die hatte der Lehrer nicht eingeholt und die Straße unerlaubt für sein Trommeln benutzt.
So dauerte es nicht lange und die Gruppe wurde von Polizeibeamten kontrolliert. Als Verantwortlichen für die laute Trommelei bekam der Lehrer ein Bußgeld von 100 Euro aufgebrummt. Das fand der Mann jedoch viel zu hoch und legte Einspruch ein. Der Fall ging vor das Amtsgericht.
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Dort bekam er zumindest teilweise Recht. Der Bußgeldrahmen für derartige Fälle bewegt sich zwischen fünf und 1000 Euro. Der Lehrer muss 50 Euro zahlen – die Hälfte von dem, was ihm ursprünglich geblüht hat.
Immerhin sei der Lehrer geständig, so das Gericht. Außerdem habe die Gruppe „nach Monierung der Sondernutzung“ das Musizieren sofort eingestellt.
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