Bushido in München vor Gericht: Er darf nicht lästern

Entscheidung in München: Der Berliner Rapper Bushido (33) darf nach einer Gerichtsentscheidung nicht über eine Teilnehmerin der TV-Show „Big Brother“ lästern.
München - Rapper Bushido darf sich nicht mehr abfällig über eine Teilnehmerin der Fernsehshow „Big Brother“ äußern. Das Landgericht München wies am Montag den Widerspruch Bushidos gegen eine einstweilige Verfügung ab. Einem Gerichtssprecher zufolge droht dem Rapper bei Verstößen ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro.
Bushido soll die Frau, die in diesem Jahr Insassin des „Big-Brother“-Containers war, mehrfach im Internet mit beleidigenden Sprüchen herabgewürdigt haben. Angeblich wollte der Musiker so einen anderen Kandidaten der Show unterstützen.