Busfahrer soll Schülerin (19) vergewaltigt haben

Hat der Mann das Mädchen auf der Heimfahrt zum Oralsex gezwungen? Er bestreitet die Tat – und legt dem Gericht sehr persönliche Fotos vor, mit denen er seine Unschuld beweisen will.
von  Torsten Huber
Busfahrer Rainer C. (43, Name geändert) mit seinem Verteidiger Timo Westermann.
Busfahrer Rainer C. (43, Name geändert) mit seinem Verteidiger Timo Westermann. © Torsten Huber

München - Die Anklage wiegt schwer: Der inzwischen arbeitslose Schulbusfahrer Rainer C. soll die Schülerin Lisa G. (19, alle Namen geändert) auf dem Weg vom Internat nach Hause zum Oralsex gezwungen haben. Jetzt steht der mutmaßliche Täter (43) vor der 3. Strafkammer des Landgerichts. Die Vorwürfe: Vergewaltigung und Beleidigung. Die Tat soll im vorletzten Dezember passiert sein. Da holt Rainer C. am Nachmittag mit dem Kleinbus vier Schüler mit Lernbehinderungen von der Pfennigparade in München ab. Er bringt sie direkt vor die Haustür. Lisa G. sitzt vorne, gleich neben ihm. Die drei anderen Schüler steigen vor Lisa G. aus.

Als die allein neben Rainer C. im Bus sitzt, soll der Fahrer seine Hose geöffnet haben. Laut Anklage habe er während der Fahrt an seinem Penis gespielt. Dann soll er sie zunächst mit unflätigen sexuellen Anspielungen beleidigt und dann ihren Kopf gepackt und an sein Geschlechtsteil gedrückt haben. Er habe sie aufgefordert, ihn oral zu befriedigen. Als das Mädchen gewürgt habe, so glauben die Ermittler, habe er gesagt: „Oh, ist er dir wohl zu groß.“ Schließlich habe er ihr noch mit der Hand in ihre Hose gegriffen. Der Verteidiger Timo Westermann rät seinem Mandanten, zur Tat zu schweigen: „Die Vorwürfe sind absurd. Herr C. hat die Schülerin nur zweimal mit dem Bus gefahren – und dann soll das passiert sein?“

Das Mädchen leide seit dem zwölften Lebensjahr in Folge eines Verkehrsunfalls an einer Hirnerkrankung. Warum die junge Frau die schweren Vorwürfe erhebe, kann sich Westermann nicht erklären. In der Beweisaufnahme legt der Anwalt dem Vorsitzenden Richter Anton Winkler drei Fotos vor. Sie zeigen das Geschlechtsteil des Angeklagten. Auf den Bildern ist ein oberflächlicher, bereits behandelter Hauttumor zu erkennen. Der Anwalt argumentiert so: Wenn die Aussagen der jungen Frau stimmen, hätte sie die deutlich sichtbare Hautveränderung bei der Tat erkennen müssen.

Sollte sie sich bei der gerichtlichen Vernehmung nicht mehr an diese Details erinnern, sei es fraglich, ob die Anklage überhaupt vor Gericht halte. Als weiteren Beweis führt die Verteidigung die schwere Nierenerkrankung des Angeklagten an, der nicht in Untersuchungshaft sitzt, sondern als freier Mann zum Prozess gekommen ist. Jeden zweiten Tag müsse er zur Dialyse, die er nachts zu Hause durchführe. Seine Ehefrau helfe ihm dabei. Der Angeklagte müsse auch starke Medikamente einnehmen. Dadurch leide er an einer Erektionsstörung. Bereits 1995 sei Rainer C. schwer erkrankt. Durch eine Infektion seien seine Nieren betroffen: Seit 2006 sei er auf die lebenswichtige Dialyse angewiesen. Eine Berufsausbildung hat der Angeklagte nicht. Die Lehre als Maler und Lackierer habe er abgebrochen. In Zukunft möchte er einen Lkw-Führerschein machen. Heute soll das Urteil fallen.

 

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