Busfahrer mit getauschten Fahrerkarten

Am Sonntag kontrollierte die Polizei am Zentralen Omnibus Terminal Fernreisebusse und den den grenzüberschreitenden Linienverkehr. Dabei konnte sie mehrere Verstöße feststellen.
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Der ZOB an der Hackerbrücke (Archivbild).
dpa Der ZOB an der Hackerbrücke (Archivbild).

München - gleich ganz früh am Morgen wurde der ertse Verstoß festgestellt: Ein Busfahrer eines ungarischen Busunternehmens fuhr verbotswidrig mit der Fahrerkarte eines Kollegen. Der Busfahrer, der die Fahrerkarte ausgeliehen hatte, fuhr gleichzeitig mit einem anderen Bus mit manuellem Lenkzeitaufschrieb. Die zulässige Tageslenkzeit des ersten Fahrers sollte hierdurch unauffällig mit Zeiten des zweiten Fahrers verlängert werden.

Beide Busfahrer, der unrechtmäßige Benutzer und der Überlasser der Fahrerkarte, mussten vor Ort eine Sicherheitsleistung von jeweils 500 Euro zur Sicherung des Strafverfahrens leisten.

Ein italienisches Busfahrerduett ging ganz ähnlich vor: Wie die Polizei mitteilte, teilten sie sich die Arbeit. Dabei wurde nur eine Fahrerkarte verwendet. Der Busfahrer, dessen Fahrerkarte nicht verwendet wurde, sparte sich dadurch Lenkzeiten für eine spätere Fahrt auf. Seine Fahrerkarte wurde bei der Kontrolle im Geldbeutel gefunden. Die beiden italienischen Busfahrer mit Wohnsitz in Deutschland müssen sich vor Gericht für die Fälschung beweiserheblicher Daten verantworten.

Hinweis der Polizei: Durch die Überschreitung der gesetzlich festgelegten Lenkzeiten wird das Konzentrations- und Reaktionsvermögen der Busfahrer stark herabgesetzt. Lenkzeitüberschreitungen führen immer wieder zu Verkehrsunfällen mit verletzten und getöteten Verkehrsteilnehmern. Dem Busfahrer obliegt ein hohes Maß an Verantwortung für seine Passagiere und andere Verkehrsteilnehmer.

Nicht genehmigte Haltestelle

Ein mazedonisches Busunternehmen pflegte auf seiner Route von Kicevo Mazedonien über Serbien, Österreich nach Ansbach in Deutschland einen zusätzlichen Stopp am Münchner ZOB ein. Dies wollte das Busunternehmen trotz einer vorangegangenen Untersagung durch die Regierung von Oberbayern und bereits einer erfolgten Kontrolle durch die Verkehrspolizei München nicht unterlassen.

Das mazedonische Busunternehmen erwartet eine Anzeige gegen das Personenbeförderungsgesetz. Zur Sicherung des Verfahrens wurde eine Sicherheitsleistung

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