"Burger King": Gefeuerter Franchisenehmer will Entschädigung
Ein unter anderem wegen hygienischer Mängel fristlos gekündigter Betreiber eines Burger King-Restaurants will vor dem Oberlandesgericht München knapp 117 000 Euro Schadenersatz von der Fastfood-Kette erstreiten.
München - Burger King hatte den 2003 geschlossenen Vertrag mit dem Betreiber der Filiale in Schleswig-Holstein gekündigt und dies mit fortgesetzten Verstößen gegen Regeln und Verhaltensanweisungen für Franchisenehmer begründet.
Dagegen zog die Franchise-Firma vor Gericht. In erster Instanz hatte die Klage aber keinen Erfolg. Bei drei Qualitätskontrollen waren 2011 und 2012 zahlreiche Mängel in der Hygiene und im Service in dem Restaurant in Elmshorn beanstandet worden. Allein im Bereich Lebensmittelsicherheit habe es sieben ernste Pflichtverletzungen gegeben, hieß es beim ersten Prozess vor dem Landgericht.
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Der Restaurant-Betreiber zog weiter vor das Oberlandesgericht. Die Beanstandungen seien teilweise unbegründet gewesen, teilweise seien die Mängel umgehend beseitigt worden. Letztlich wolle Burger King Franchisenehmer los werden, sagte Kläger-Anwalt Michael Falter. In der Verhandlung verwies er auf das „Amortisierungsargument“, der Mandant habe in das Restaurant investiert mit der Gewissheit einer 20-jährigen Vertragsdauer.
Das OLG regte am Mittwoch einen Vergleich an. Wenn sich die Prozessgegner innerhalb der kommenden drei Wochen nicht einigen, entscheidet der Senat für Handelssachen am 6. August.
Vor kurzem hatte die RTL-Sendung „Team Wallraff – Reporter Undercover“ über Hygieneverstöße und schlechte Arbeitsbedingungen bei einem Burger-King-Lizenznehmer berichtet. Die Fastfood-Kette hatte daraufhin TÜV-Kontrollen in ihren rund 700 deutschen Filialen angekündigt.