Bundesverfassungsgericht: Münchner Neonazi darf wieder publizieren

Das Verfassungsgericht sieht das Grundrecht des verurteilten Münchner Rechtsextremisten Karl-Heinz S. eingeengt. Er darf weiterhin publizieren.
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Viele Neonazis tragen sie: Springerstiefel (Symbolbild). Im Urteil des Verfassungsgerichts heißt es, die Meinungsfreiheit schütze grundsätzlich auch die Verbreitung von rechtsextremen Ansichten.
dpa Viele Neonazis tragen sie: Springerstiefel (Symbolbild). Im Urteil des Verfassungsgerichts heißt es, die Meinungsfreiheit schütze grundsätzlich auch die Verbreitung von rechtsextremen Ansichten.

Das Verfassungsgericht sieht das Grundrecht des verurteilten Münchner Rechtsextremisten Karl-Heinz S. eingeengt. Er darf weiterhin publizieren.

MÜNCHEN/KARLSRUHE Ein rechtskräftig verurteilter Nazi darf weiterhin publizieren. Das hat das Bundesverfassungsgericht jetzt entschieden. Der Münchner Rechtsextremist Karl-Heinz S. war im Mai 2005 zu einer Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt worden – wegen Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung „Schutzgruppe“ des rechtsextremistischen „Aktionsbüros Süd“. Außerdem wurden beim heute 29-Jährigen Sprengstoff und eine Schusswaffe gefunden, er war wegen Volksverhetzung vorbestraft. Das Oberlandesgericht München erlegte ihm 2008 außerdem ein fünfjähriges Publikationsverbot auf, da er sonst weiter hetzerische Schriften verbreiten werde.

Im Urteil des Verfassungsgerichts aber heißt es, die Meinungsfreiheit schütze grundsätzlich auch die Verbreitung von rechtsextremen Ansichten. Ein Publikationsverbot sei wenig konkret, es fehle an „bestimmbaren Konturen“ und schränke den Mann unverhältnismäßig in seinem Grundrecht – das Verbot wurde aufgehoben. S. war damit mit seiner Verfassungsbeschwerde erfolgreich. Die Sache wurde an das Münchner Gericht zurückverwiesen.

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