Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle am Flughafen München

München - Zuerst ging der Bundespolizei ein 31 Jahre alter Rumäne ins Netz, der nach Cluj fliegen wollte. Bei der Kontrolle fiel den Beamten auf, dass gegen den Mann ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg vorliegt. Weil er gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen hat, sollte er eine Geldstrafe von knapp 2.700 Euro zahlen. Nachdem er den Strafbefehl ignoriert hatte, wurde er zur Festnahme ausgeschrieben. Nachdem der 31-Jährige die offene Geldstrafe nicht am Flughafen zahlen konnte, wurde er von der Polizei in die JVA Stadelheim gebracht.
Etwa eine halbe Stunde später kontrollierten die Polizisten eine 32-jährige Deutsche – sie war gerade auf dem Weg nach Ägypten. Bei der Kontrolle fiel auf, dass gegen sie gleich zwei Haftbefehle vorlagen. Die Staatsanwaltschaft München I verhängte eine Freiheitsstrafe von 50 Tagen, bzw. eine Geldstrafe von knapp 2.100 Euro gegen sie. Grund dafür war das Erschleichen von Leistungen. Zudem bestand das Münchner Amtsgericht sofort auf eine Verhaftung wegen eines Betrugsfalls. Da die Frau die Geldstrafe nicht zahlen konnte und eine Verhaftung ohnehin angeordnet war, ging es für sie ebenfalls in die JVA Stadelheim.