Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl dank verstopfter Toilette
Wegen einer verstopften Toilette ruft die Bundespolizei den Sanitär-Notdienst. Dumm für den anrückenden Rohrreiniger: Gegen ihn steht ein Haftbefehl aus.
München – Glück für einen 30-jährigen Rohrreiniger, dass er Silvester nicht im Knast verbringen muss! Der Mitarbeiter einer Sanitärfirma war am Dienstagnachmittag zur Wache der Bundespolizei am Hauptbahnhof gerufen worden, um dort die verstopfte Toilette wieder in Gang zu bekommen.
Doch vor dem buchstäblichen Griff ins Klo stellte sich bei der obligatorischen Sicherheitsüberprüfung heraus, dass er seit September von der Staatsanwaltschaft München I zur Festnahme ausgeschrieben war. Der Grund: Er hatte eine Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit (Verstoß gegen Pflegeversicherung) über 300 Euro bislang nicht bezahlt.
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Er selbst konnte das Geld nicht auf Anhieb bezahlen. Nur weil er nach mehreren verzweifelten Anrufen schließlich jemanden auftrieb, der ihm die ausstehende Summe vorstreckte, konnte er eine sechstägige Erzwingungshaft abwenden.
Laut Bundespolizei hatte er bevor er die Wache als freier Mann verlassen durfte, "trotz der Unannehmlichkeiten den Beamten allerdings noch geholfen und die verstopfte WC-Anlage wieder in Gang gebracht".