Bundespolizei schnappt Deutschen und Omaner

München - Am Donnerstagmorgen haben Bundespolizisten zwei mit Haftbefehl gesuchte Männer festgenommen. Ein 36-Jähriger lief den Bundespolizisten als einer der ersten ankommenden Passagiere des Tages bereits um fünf Uhr in die Arme, ein 35-Jähriger folgte ihm zwei Stunden später.
Bereits bei der Kontrolle eines der ersten ankommenden Flüge des Tages, nämlich dem Flug aus dem türkischen Urlaubsort Kayseri, zogen die Bundesbeamten einen deutschen Staatsangehörigen aus dem Verkehr. Das Münchner Amtsgericht hatte den Mann wegen Betrugs im Januar dieses Jahres zu 1.800 Euro Geldstrafe oder 60 Tagen Ersatzhaft verurteilt. Da der Münchner sein Geld offensichtlich lieber für Urlaub als zum Ausgleich seiner Missetat ausgab, schrieb ihn die Staatsanwaltschaft München I im März dieses Jahres mit Vollstreckungshaftbefehl zur Festnahme aus. Diesen Haftbefehl vollstreckten Bundespolizisten am Münchner Airport gestern. Nachdem der Festgenommene die offene Geldstrafe plus Verfahrenskosten in Höhe von 103,60 Euro umgehend beglichen hatte, durfte er die Wache der Bundespolizei auch schnell wieder verlassen.
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Zwei Stunden nach dem Münchner ging den Polizisten ein omanischer Staatsangehöriger ins Netz, als er aus Maskat im Erdinger Moss ankam. Ihn suchte die bayerische Justiz wegen unerlaubten Aufenthalts ohne erforderlichen Aufenthaltstitel. Das Amtsgericht in Erding hatte im Februar dieses Jahres eine Geldstrafe von 800 Euro oder ersatzweise 20 Tage Haft gegen den Mann verhängt, nachdem Bundespolizisten am Moss-Airport ihn ohne gültiges Visum erwischt hatten. Da auch er offensichtlich weder sein Erspartes an den deutschen Staat abgeben noch seine Zeit im Gefängnis verbringen wollte, musste die Staatsanwaltschaft Landshut mit Vollstreckungshaftbefehl nach dem Verurteilten suchen. Nachdem ihn die Beamten der Bundespolizei am Moos-Airport jetzt festgenommen hatten, entschied er sich dann doch zur Zahlung der Geldstrafe zusammen mit den Verfahrenskosten von 70 Euro. Gleich danach durfte auch er die Wache als freier Mann wieder verlassen.