Hohenzollernkarree: Musterklage zu Mieterhöhungen scheitert in letzter Instanz

Karlsruhe/München - Der Mieterverein ist mit einer Musterklage gegen eine Immobilienfirma in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Es sei nicht rechtsmissbräuchlich, dass das Unternehmen den Mietern einer großen Wohnanlage nur wenige Tage vor Inkrafttreten von neuem Recht noch mit weitem Vorlauf Modernisierungen angekündigt habe, urteilten die Karlsruher Richter gestern.
Einen engen zeitlichen Zusammenhang zwischen der Ankündigung der Arbeiten und deren Beginn verlange das Gesetz nicht (Az. VIII ZR 305/19). Damit können die Mieten im Hohenzollernkarree in Schwabing deutlich stärker angehoben werden, als es heute möglich wäre. Seit Anfang 2019 dürfen jährlich nur noch acht Prozent der Kosten für die Modernisierung auf die Mieter umgelegt werden, nicht mehr elf. Außerdem hat der Gesetzgeber eine Obergrenze eingezogen. Für die Mieter ist das Urteil ein Rückschlag: Das Oberlandesgericht München hatte 2019 in erster Instanz zu ihren Gunsten entschieden.
Ein Rückschlag für die Mieter in Schwabing
Der Mieterverein reagierte gestern enttäuscht auf das Urteil – und kündigte weiterhin Widerstand für die Schwabinger Mieter an. "Viele Menschen werden sich das Leben im Hohenzollernkarree nicht mehr leisten können und somit ihr Zuhause verlieren", sagte Mieterverein-Geschäftsführer Volker Rastätter. Er rechnet nun mit "deutlich extremeren Mieterhöhungen". Rastätter betonte, dass die Entscheidung nicht bedeute, dass die Mieter diese Erhöhungen letztlich bezahlen müssen. "Es gibt noch andere juristische Möglichkeiten, die wir prüfen."
Auch Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) reagierte entsetzt auf das Urteil. "Das ist ein bitterer Tag für alle Mieterinnen und Mieter und ganz besonders für die akut von drastischen Mieterhöhungen betroffenen Schwabinger Mieterinnen und Mieter", heißt es in einer Mitteilung. "Viele von Ihnen werden sich die Miete nach den Modernisierungen nicht mehr leisten können."
Reiter sagte, er sei "enttäuscht, dass der Bundesgerichtshof der Entscheidung des Obersten Landesgerichts nicht gefolgt ist". Gefordert sei aber der Bundesgesetzgeber, "endlich die Interessen der Mieterinnen und Mieter ernst zu nehmen und ihren Schutz auch gesetzlich zu verankern".