Bundesgerichtshof fällt Grundsatzurteil zur Sterbehilfe

Freitag ist ein wichtiger Tag für den Münchner Anwalt Wolfgang Putz. Doch nicht nur für ihn geht es um viel. Der Bundesgerichtshof verkündet seine Grundsatzentscheidung zur Sterbehilfe.
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Freitag ist ein wichtiger Tag für den Münchner Anwalt Wolfgang Putz. Doch nicht nur für ihn geht es um viel. Der Bundesgerichtshof verkündet seine Grundsatzentscheidung zur Sterbehilfe.

MÜNCHEN Es wird erwartet, dass die Richter klären, wann die Behandlung von unheilbar kranken und selbst nicht mehr entscheidungsfähigen Patienten abgebrochen werden darf.

Im konkreten Fall hatte Anwalt Putz gegen seine Verurteilung wegen versuchten Totschlags und aktiver Sterbehilfe geklagt (AZ berichtete). Er hatte im Dezember 2007 einer Mandantin geraten, dass sie bei ihrer Mutter, die im Wachkoma vor sich hin vegetierte, den Schlauch der Magensonde durchschneiden soll. Damit sollte die Fortsetzung der künstlichen Ernährung verhindert werden, auf die das Pflegeheim trotz anderer Absprachen plötzlich wieder beharrte. Seither beschäftigt der Fall die Gerichte. Die Zeichen für Putz stehen gut: Auch der Generalstaatsanwalt forderte einen Freispruch.

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