Bundesanwaltschaft prüft Hinweise auf Nürnberger NSU-Attentat

Wegen Hinweisen auf ein Attentat in Nürnberg von 1999, prüft die Bundesanwaltschaft den Zusammenhang mit der NSU.
dpa |
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München/Karlsruhe  – Nach Hinweisen auf einen weiteren möglichen Anschlag der Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) prüft die Bundesanwaltschaft Hinweise auf ein Nürnberger Rohrbombenattentat von 1999. Am Dienstag hatte einer der Angeklagten im Münchner NSU-Prozess über Hinweise auf ein solches Attentat berichtet.

Die Neonazi-Terroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos hätten ihm gesagt, dass sie „irgendwo in Nürnberg in einem Laden eine Taschenlampe hingestellt haben“, sagte der Angeklagte Carsten S. Tatsächlich wurde im Juni 1999 bei der Explosion einer Rohrbombe in einer Nürnberger Gaststätte ein 18-jähriger Putzmann verletzt. Nach Zeitungsberichten hatte er den etwa 30 Zentimeter großen Sprengsatz für eine Taschenlampe gehalten.

„Wir versuchen zu verifizieren, um welche Tat es sich handeln könnte“, sagte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa. „Wir konzentrieren uns dabei derzeit vor allem auf den Fall in Nürnberg.“ Beim Bayerischen Landeskriminalamt laufen die Recherchen auf Hochtouren. „Wir sind dabei, den zugrunde liegenden Sachverhalt aufzuklären“, sagte ein Sprecher am Morgen. Nach dpa-Informationen gehört der Nürnberger Rohrbombenanschlag nicht zu den Fällen, die dem Bundeskriminalamt (BKA) im Vorjahr zur Prüfung auf eine mögliche Beteiligung der NSU-Terroristen vorgelegt wurden.

Hier finden Sie die ganze Berichterstattung zum NSU-Prozess.

 

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