Bundesanwalt will Zeuge der Falschaussage überführen
München – Ein Zeuge hat im NSU-Prozess bestritten, V-Mann des Thüringer Verfassungsschutzes gewesen zu sein. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl fragte am Mittwoch allerdings äußerst hartnäckig nach und machte deutlich, dass er ihm nicht glaubt. Bundesanwalt Herbert Diemer kündigte an, die Anklage gehe jetzt dem Verdacht der Falschaussage nach. Ein Beamter des Thüringer Verfassungsschutzes hatte an einem früheren Prozesstag ausgesagt, der Zeuge sei als V-Mann unter der Kennnummer "2100" geführt worden.
Lesen Sie hier: Kritik vom Journalistenverband zum NSU-Prozess
Bei dem Mann handelt es sich um eines der ranghöchsten Mitglieder der seit dem Jahr 2000 verbotenen Organisation "Blood & Honour". Er habe im Jahr 1996 einen Landesverband in Thüringen gegründet und sei außerdem Chef über alle ostdeutschen Untergliederungen gewesen, sagte er vor Gericht. Die drei mutmaßlichen NSU-Terroristen Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt will er nicht gekannt haben. Zschäpe ist wegen der Beteiligung an der Mordserie des "Nationalsozialistischen Untergrunds" und zwei Sprengstoffanschlägen angeklagt.
Zu Beginn der Vernehmung hatte Richter Götzl eine "unbeschränkte Aussagegenehmigung" des Thüringer Innenministeriums für den Zeugen verlesen. Als der Zeuge darauf beharrte, kein Zuträger des Amtes gewesen zu sein, fragte Götzl hörbar verärgert nach: "Haben Sie eine Erklärung dafür, dass mir das Amt eine Mitteilung schickt, dass Sie hier Angaben machen dürfen?" Der Zeuge meinte, vermutlich wolle die Behörde ihn in "Diskredit" bringen.
Hier finden Sie das AZ-Dossier zum NSU-Prozess
Dabei blieb der Zeuge auch, als Götzl ihn mit der Aussage des Thüringer Verfassungsschützers konfrontierte. Demnach sei er von demselben Beamten betreut worden wie der Anführer des "Thüringer Heimatschutzes", Tino Brandt. Auf weitere Vorhalte sagte er, er habe gelesen, alle "Treffberichte" mit der V-Mann-Quelle "2100" seien vernichtet worden. Richter Götzl erwiderte darauf, dem Gericht würden aber Kopien vorliegen.
Darin sei etwa zu lesen, dass der Zeuge einem Anführer der Chemnitzer Neonazi-Szene und Kontaktmann des NSU-Trios Geld für die drei Flüchtigen angeboten habe. Der Chemnitzer habe das Angebot aber ausgeschlagen. Zu dieser Zeit sollen Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt bereits über Beute aus Banküberfällen verfügt haben. Götzl zitierte außerdem eine Passage, in der es heißt, der Chemnitzer sei mit Beate Zschäpe liiert gewesen. Der Richter kündigte an, den Zeugen erneut vor das Oberlandesgericht München zu laden.